Nacktbaden ist am Bodensee bisher nur an ein paar wenigen Stellen möglich. Doch nun hat eine Stadt beschlossen, einen Uferabschnitt für das FKK-Vergnügen frei zugeben.
Bregenz erlaubt bald Nacktbaden im Bodensee
Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz hat in der Sitzung vom 26. Juni den Beschluss gefasst, der das Nacktbaden in einem abgegrenzten Bereich am Bodenseeufer offiziell erlaubt. Damit sichert Bregenz eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis rechtlich ab.
Bürgermeister Ritsch: „Wir schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen“
Der betroffene Uferabschnitt liegt östlich des Wocherhafens. Er ist von außen nicht einsehbar, heißt es seitens der Landeshauptstadt Bregenz. „Wir schaffen mit dieser Verordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für eine seit vielen Jahren etablierte Nutzung – respektvoll, unaufgeregt und in einem geschützten Bereich“, so Bürgermeister Michael Ritsch. „Zugleich ist uns aber auch sehr wichtig, dass die Regeln zum Schutze der Natur eingehalten werden.
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Baden im Bodensee bei Bregenz mit und ohne Kleidung möglich
Die neue Verordnung erlaubt auf dem rund 200 Meter langen Uferabschnitt das Nacktbaden. Weiterhin ist aber auch das Baden in üblicher Badekleidung zulässig. Um alle Badegäste transparent zu informieren, wird der Nacktbadebereich künftig mit gut sichtbaren Hinweistafeln gekennzeichnet. Diese weisen auch auf das bestehende Verbot des Fotografierens und Filmens hin, um die Privatsphäre aller Besucher zu schützen.
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Naturschutz soll intakt bleiben
Besonderes Augenmerk gilt zudem dem angrenzenden Natura-2000-Gebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“. Der Zugang zu diesem Bereich bleibt weiterhin verboten. Zur Verdeutlichung werden entsprechende Markierungen angebracht, um die Besucherführung naturschutzkonform zu gestalten.
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Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um die möglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet fachlich zu evaluieren. Sobald die Beschilderung des benannten Uferbereichs umgesetzt ist, wird die Verordnung in Kraft gesetzt.
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz, das das Baden in öffentlichem Raum grundsätzlich nur in üblicher Badebekleidung erlaubt. Gemeinden können jedoch bestimmte Bereiche durch Verordnung von dieser Regelung ausnehmen – was die Landeshauptstadt nun umgesetzt hat.
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