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Tierskandal von Bad Grönenbach: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - Landwirt muss ins Gefängnis

Erstes Verfahren ist abgeschlossen

Tierskandal von Bad Grönenbach: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - Landwirt muss ins Gefängnis

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    Im November verurteilte das Landgericht Memmingen die beiden Angeklagten im ersten Verfahren um den Tierskandal Bad Grönenbach. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.
    Im November verurteilte das Landgericht Memmingen die beiden Angeklagten im ersten Verfahren um den Tierskandal Bad Grönenbach. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Foto: Corinna Sedlmeier

    Im Juli 2019 machte der sogenannte Tierskandal von Bad Grönenbach bundesweit Schlagzeilen. Aufnahmen von vernachlässigten und leidenden Kühen gingen durch die Medien. Seit September 2022 mussten sich zwei Landwirte, Vater und Sohn, vor der großen Strafkammer am Landgericht Memmingen verantworten. Zusammen führten sich Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Tatvorwürfe betrafen insgesamt 54 Kühe und Kälber.

    Vater und Sohn bedauerten Zustände in ihrem Milchviehbetrieb

    Die beiden Angeklagten schwiegen den Großteil der Verhandlung. Erst im Oktober äußerten sie sich zu den Vorwürfen. Sie bedauerten die Zustände und gaben an, von der Situation überfordert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von über zwei Jahren, außerdem ein fünfjähriges Halteverbot für Rinder. Die Verteidiger hingegen fordern die Reue und Einsicht der Angeklagten zu berücksichtigen.

    25-Jähriger muss Haftstrafe antreten

    Am 29. November fiel schließlich das Urteil. Der Richter verurteilte den 68-jährigen Johann Baptist H. wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Härter traf es seinen Sohn Florian H. Der Richter verurteilte den 25-Jährigen aus demselben Grund, allerdings in zehn Fällen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. 

    Bundesgerichtshof weist Revision als unbegründet zurück

    Beide Angeklagten legten jedoch gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof überprüfte daraufhin das Urteil auf Rechtsfehler. Weil er aber keine finden konnte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten am 25. Juli als unbegründet. Das gab jetzt das Landgericht Memmingen bekannt. Die Verurteilung ist somit rechtskräftig. Das bedeutet, dass Florian H. seine Haftstrafe antreten muss. 

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