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Tierskandalprozess von Bad Grönenbach: Angeklagter bereut sein Verhalten

Prozess neigt sich dem Ende entgegen

Tierskandalprozess von Bad Grönenbach: Angeklagter bereut sein Verhalten

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    Der Tierskandalprozess um zwei Landwirte aus Bad Grönenbach neigt sich dem Ende entgegen. Am Mittwoch schloss das Landgericht Memmingen die Beweisaufnahme ab.
    Der Tierskandalprozess um zwei Landwirte aus Bad Grönenbach neigt sich dem Ende entgegen. Am Mittwoch schloss das Landgericht Memmingen die Beweisaufnahme ab. Foto: Knoll

    Die Beweisaufnahme ist beendet, nun stehen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger an: Der Tierskandalprozess von Bad Grönenbach neigt sich dem Ende entgegen. Am Mittwoch stellte das Landgericht Memmingen fast alle Tatvorwürfe ein, die den beiden 25- und 68-jährigen Landwirten neben den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden. Zu Letzteren legte der 25-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. 

    25-Jähriger bereut Fehlverhalten

    Über seinen Verteidiger erklärte er, dass ihm durch die tierschutzrechtlichen Eindrücke während der Hauptverhandlung klar geworden sei, wie viel Leid er den Tieren zugefügt habe. "Er hat sein Fehlverhalten eingesehen und bereut es zutiefst", erklärte der Verteidiger. Auch wolle er, genau wie sein Vater, den Beweisantrag bezüglich eines Gutachtens eines Sachverständigen zurücknehmen. Dessen Ausführungen habe er zwar mit "Befremden zur Kenntnis genommen", einen Befangenheitsantrag lehne er aber ab. 

    Vater und Sohn müssen sich seit September vor Gericht verantworten

    Seit Ende September müssen sich Vater und Sohn, die zwischen Juli und November 2019 Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten führten, vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. In jedem einzelnen Fall droht ihnen eine Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Tatvorwürfe betreffen insgesamt 54 Kühe und Kälber.

    Tierärzte sagen vor Gericht aus

    Während der Verhandlung am Mittwoch sagten erneut drei Tierärzte vor Gericht aus. Sie sollten dem Gericht helfen, handschriftliche Notizen auf Arzneimittel-Abgabebelegen und Arzneimittel-Anwendungsbelegen (AuA-Belege) zu entziffern. Diese müssen Tierärzte Tierhaltern ausstellen, nachdem sie deren Tieren, die zur Lebensmittelproduktion gehalten werden, Arzneimittel verabreicht haben.  Dabei war immer wieder von Entzündungen an den Beinen der Tiere die Rede, von Geschwüren und Abszessen. Auch litten zahlreiche Kühe und Kälber an Lungenentzündungen. Sie wurden unter anderem mit Antibiotika und Schmerzmitteln behandelt. 

    Tier musste eingeschläfert werden

    Für ein Tier, über das das Gericht an diesem Tag spricht, kam allerdings jede Hilfe zu spät. Aus dem Kürzel in seinen Unterlagen schließt der Tierarzt: "Diesem Tier war, wie es aussieht, nicht mehr zu helfen. Es wurde eingeschläfert." Den genauen Grund dafür ist dem Beleg allerdings nicht zu entnehmen. Ob das Kürzel denn nicht auch "ohne tupfen" heißen könnte, will einer der Verteidiger wissen - "unwahrscheinlich", meint jedoch der Tierarzt. 

    Veterinäre können sich nicht mehr an konkrete Fälle erinnern

    Die Frage des Gerichts, ob sie sich noch an die konkreten Fälle erinnern können, beantworten aber alle Drei mit "Nein". "Das ist eine Kuh, die ich vor drei Jahren behandelt habe. Ich kann ihnen nicht sagen, welches Tier das war", erklärte einer der Veterinäre. In einigen Fällen gab es einen Kontrolltermin, in vielen der angesprochenen Fälle reiche im Allgemeinen aber eine Behandlung. "Dann muss der Landwirt das Tier relativ im Auge behalten", so einer der Tierärzte. Verschlechtere sich die Lage, müsse er den Veterinär verständigen, damit der sich das Tier erneut anschaut. 

    Weitere Tatvorwürfe werden vorläufig eingestellt

    In dem Prozess vor dem Landgericht Memmingen geht es aber nicht nur um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Er dreht sich auch um Umweltdelikte, einen Betrug und Verstöße gegen Auflagen. Zudem sollen beide versäumt haben, ihre Angestellten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Bis auf den Betrug beschloss das Gericht aber mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Verfolgung all dieser Tatvorwürfe vorläufig einzustellen. Auch einzelne Verstöße gegen das Tierschutzgesetz schieden aus der Strafverfolgung aus. Die Begründung: Die Strafen für diese Taten fallen nicht schwerer aus als das, was die beiden Angeklagten aufgrund der restlichen Verstöße ohnehin zu erwarten haben.  Der Tierskandalprozess geht am Mittwoch, 23. November, im Landgericht Memmingen weiter.

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