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Staatsregierung stellt "Aktionsplan Wolf" vor: In Ausnahmefällen darf geschossen werden

Weidetiere

Staatsregierung stellt "Aktionsplan Wolf" vor: In Ausnahmefällen darf geschossen werden

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    Staatsregierung stellt "Aktionsplan Wolf" vor: In Ausnahmefällen darf geschossen werden
    Staatsregierung stellt "Aktionsplan Wolf" vor: In Ausnahmefällen darf geschossen werden Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

    Seit Montagfrüh ist der neue "Aktionsplan Wolf" auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt online. Auf 62 Seiten soll das lang erwartete Skript den Umgang mit einer zunehmenden Anzahl von Wölfen in Bayern regeln und auftretende Konflikte minimieren. Der strenge Artenschutz beim Wolf und die Belange der Weidewirtschaft sollen dadurch vereint werden.  Im Sommer 2018 wurden im Allgäu mehrere Weidetiere von einem oder auch mehreren Wölfen gerissen. Alpbauern fordern deshalb wolfsfreie Zonen und eine Abschussgenehmigung. Im Skript ist hauptsächlich von vorbeugenden Maßnahmen die Rede, um Weidetiere vor dem Wolf zu schützen. Mit Hilfe von speziellen Zäunen, Nachtpferchung oder Behirtung durch Mensch und Hund sollen die Tiere vor dem Wolf gesichert werden. Künftig sollen Wölfe in Ausnahmefällen zum Schutz von Weidetieren abgeschossen werden können, so steht es im aktuellen Aktionsplan. Wenn ein ausreichender Herden-Schutz im alpinen Gelände nicht möglich ist, muss eine Weideschutzkommission das Gebiet untersuchen und bewerten. Kommt sie zu dem Schluss, dass ein präventiver Herdenschutz nicht möglich ist, dann sei die "Entnahme eines Wolfs" möglich. Das dürfte bedeuten, dass Wölfe im Alpengebiet geschossen werden dürfen, wenn dadurch Schäden für die Weidewirtschaft verhindert werden können.  Der Aktionsplan ist umstritten: Naturschützer beklagen, der Abschuss der eigentlich streng geschützten Wölfe werde damit in Bayern deutlich erleichtert. Den Tierhaltern dagegen reicht der Aktionsplan zum Schutz ihrer Weidetiere wie Rinder, Schafe und Ziegen nicht aus.

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