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Polizei informiert: Spaziergänge erlaubt, Motorrad-Spritztouren nicht

Ausgangsbeschränkung

Polizei informiert: Spaziergänge erlaubt, Motorrad-Spritztouren nicht

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    Spaziergänge allein oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt sind erlaubt. Doch grundsätzlich gilt die Devise: "Daheim bleiben".
    Spaziergänge allein oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt sind erlaubt. Doch grundsätzlich gilt die Devise: "Daheim bleiben". Foto: Lisa Hauger

    Das Wetter am Wochenende soll schön sonnig werden. Doch es gilt weiterhin das Motto "daheim bleiben", so die Allgäuer Zeitung (AZ) in ihrer Donnerstagsausgabe. Was ist in Zeiten derAusgangsbeschränkung in Bayern erlaubt? Und was nicht? 

    Wandern 

    Allgäuer Bergwacht und Deutscher Alpenverein bitten darum, auf Berg- und Skitouren zu verzichten. Die Devise der Bergwacht:"Bleibt´s dahoam". Bei einem möglichen Unfall würden Rettungskräfte und gegebenenfalls dringend benötigte Krankenhausplätze beansprucht. Das soll verhindert werden. Sämtliche gemeindlichen Parkplätze in den Oberstdorfer Seitentälern seien lautAZbereits seit Tagen gesperrt. "Wanderer, Bergsteiger, Tourengeher oder Mountainbiker sollen nicht dazu verleitet werden, mit dem Auto zu kommen und hier ihre Touren zu starten", heißt es in der Zeitung. Auch aufs Klettern und "sämtliche alpin anspruchsvolleren Unternehmungen mit „Gefahrenpotenzial“ sollte derzeit verzichtet werden."

    Spazieren gehen 

    Grundsätzlich sei es in der momentanen Situation rund um das Coronavirus nicht verboten, mit dem Auto eine weitere Strecke mit dem Auto zum Ausgangspunkt eines Spaziergangs oder einer Wanderung zurückzulegen. Laut Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten, sei das "unter dem Aspekt des Gemeinwohls nicht vernünftig". Es gehe darum, "Solidarität im Kampf gegen das Virus zu zeigen", fügt er hinzu. Sport und Bewegung sollten prinzipiell in unmittelbarer Umgebung der eigenen Wohnung stattfinden, so Stabik gegenüber der Zeitung. 

    Motorradfahren 

    Eine Motorradfahrt ohne triftigen Grund ist verboten. Wer sich nicht daran hält und eine Spritztour macht, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Wenn man allerdings das Motorrad braucht, um zur Arbeit zu kommen oder Lebensmittel einzukaufen, ist die Fahrt auf dem Zweirad erlaubt. 

    Andere Sportarten

    Erlaubt sind Fahrten mit Segel-, Paddel- oder Ruderbooten, sofern man alleine oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt unterwegs ist. Das Gleiche gilt für: Surfen, Stand-up-Paddeln und Angeln. Auch Reiten gehört zur Sportart "an der frischen Luft", heißt es weiter in derAZ. Welche Strafen bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung und Quarantäne drohen, lesen Sie im Artikel: 

    Ausgangsbeschränkung und Quarantäne im Allgäu: Was droht bei Verstößen?

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe unserer Zeitung vom 02.04.2020. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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