Seit Samstag, 0:00 Uhr gilt in Bayern eine allgemeine Ausgangsbeschränkung - das hat Ministerpräsident Söder am Freitagmittag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Grund für diesen Schritt sei der dramatische Anstieg der Infektionszahlen. Zudem hätten sich viele Menschen im Freistaat nicht ausreichend an die zuletzt erlassenen Maßnahmen gehalten, so Söder weiter.
Was ist erlaubt, was ist verboten?
Einkaufen wird im Freistaat auch künftig möglich sein, so Söder im Rahmen der Pressekonferenz. Allerdings gebe es hier ab Samstag weitere Einschränkungen. Friseure, Bau- und Gartenmärkte werden geschlossen. Ebenfalls geschlossen wird auch die Gastronomie im Freistaat. Erlaubt ist hier nur noch der Verkauf von Speisen und Getränken via "Drive-In", "To-Go" und Heimlieferung. Ebenfalls gestattet werden künftig Spaziergänge. Diese allerdings nur noch allein, mit Hund, bzw. mit der Familie - dies gilt auch für sportliche Aktivitäten. Auch der Gang zum Arzt, bzw. zur Arbeit ist weiterhin möglich. Arbeitgeber sind allerdings dazu angehalten auf Homeoffice umzustellen, bzw. die nötigen Mindestabstände am Arbeitsplatz einzuhalten. Für Alten- und Pflegeheimen, sowie Behinderteneinrichtungen gilt künftig ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmefälle sind Besuche von Angehörigen aufgrund von Todesfällen. Dies gilt auch für Krankenhäuser - hier können Eltern aber weiterhin ihre Kinder besuchen. Väter können im Geburtsfall auch weiterhin die Partnerin begleiten.
Wie lange gilt die Ausgangsbeschränkung?
Die Ausgangsbeschränkung soll zunächst für die kommenden zwei Wochen gelten. Kontrolliert werden die Maßnahmen durch die Polizei und die Ordnungsdienste. Bei Verstößen drohe ein hohes Bußgeld, so Söder weiter.