Der Parpklatz-Strip der TV-Nonne Antje Mönningim Sommer in Jengen sorgt weiter für Wirbel. Nachdem die Schauspielerin Anfang Dezembervom Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteiltwurde, soll der Fall nun vor dem Münchener Oberlandesgericht neu aufgerollt werden. Das berichtet dieAugsburger Allgemeine. Ihr Verteidiger Alexander Stevens habe einem Bericht zu Folge eine sogenannte Sprungrevision eingelegt. Mönning wurde am 4. Dezember zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Das Gericht hat aus dem vorherigen Tatvorwurf "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (Straftat) die Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" gemacht, denn Mönning hatte zwar sehr wohl sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit ausgeführt, die aber offenbar nicht so schlimm waren, dass sie eine Straftat dargestellt hätten. Für die Schauspielerin selbst war die Einlagenach eigener Aussage "Teil ihrer Kunst".
Prozess