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"Ich sehe es als Teil meiner Kunst": Nackt-Nonne Antje Mönning äußert sich vor Gericht in Kaufbeuren zum Parkplatz-Strip

Prozess

"Ich sehe es als Teil meiner Kunst": Nackt-Nonne Antje Mönning äußert sich vor Gericht in Kaufbeuren zum Parkplatz-Strip

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    Antje Mönning
    Antje Mönning Foto: Mathias Wild

    Sie sah es als "Handeln in künstlerischer Freiheit" - zumindest gaben ihre Anwälte Philip Müller und Alexander Stevens das so wieder: Schauspielerin Antje Mönning, durch die ARD-Sendung "Um Himmels Willen" bekannt geworden, wurde am Dienstag in Kaufbeuren wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt. Zum Prozess kam es, weil die Schauspielerin im Sommer vor zwei Polizisten und einem LKW-Fahrer auf einem Parkplatz der B12 bei Jengen gestrippt hatte. Sowohl die beiden Polizisten als auch der LKW-Fahrer waren im Prozess als Zeugen geladen. Die beiden Beamten hatten den Mann auf dem Parkplatz wegen eines Verkehrsdeliktes angehalten. Während der, wie es Richter Johannes Pausch nannte, "wohl denkwürdigsten Verkehrskontrolle seines Lebens", fuhr dann ein schwarzes Auto vor, aus dem Mönning ausstieg.  Wie genau der Tanz der 41-jährigen Schauspielerin dann ablief, darin waren sich die Polizisten und der LKW-Fahrer nicht ganz einig. Der Fahrer, der von der Einlage eher belustigt war und sich fast freute, dass er zuschauen "durfte", sah es eher als harmloses Tänzchen, bei dem der Rock immer wieder gehoben wurde, wenngleich er zugab: "Ich habe alles gesehen". Gemeint war damit aber nicht die Dauer des Tanzes. Für die Polizisten schien der Tanz nicht so harmlos. "Für mich persönlich war's nicht schön anzuschauen", erklärte einer der Beamten. So schaltete er dann auch die Kamera im Auto ein, die zur Beweissicherung dient. Eigentlich ist sie zur Aufnahme von Verkehrsdelikten gedacht, in diesem Fall sollte sie andere Beweise sichern. "Die Aufnahme ist unser Zeuge", erklärte dann auch der andere Beamte. Beide empfanden den Tanz als Anbiederung, fühlten sich belästigt und unwohl - und zeigten das auch während der Verhandlung. Die Schauspielerin dagegen schien sowohl ihre "Tanz-Einlage" als auch den Prozess nicht sonderlich ernst zu nehmen. Gleich zu Beginn etwa kam es zu einer hitzigen Situation zwischen den beiden Verteidigern und dem Richter, der sich von den Anwälten nicht beeindrucken lies. So wollten Müller und Stevens auf die Frage, ob Mönning auf der Anklagebank Platz nehmen oder den Saal verlassen möchte, gleich eine Unterbrechung der Verhandlung, um das zu diskutieren. Als der Richter dann zwei der sechs anwesenden Polizeibeamten aufforderte, die Angeklagte auf ihren Platz zu setzen, lenkten die Verteidiger und Mönning ein. Die Schauspielerin setzte sich freiwillig. Auch im Prozessverlauf musste der Richter die beiden Verteidiger immer wieder etwas zur Ruhe mahnen - ebenso die Angeklagte wurde ermahnt. Mehrfach lachte sie, schüttelte fast amüsiert den Kopf und wurde von Richter Pausch zurechtgewiesen, der ihr eine Unterbrechung der Verhandlung anbot, damit sie sich beruhigen könne. Unterbrochen wurde die Verhandlung dann tatsächlich, allerdings von den beiden Verteidigern, die über weitere Beweisanträge diskutierten. Sie wollten belegen, dass die Schauspielerin rein in künstlerischer Freiheit gehandelt hatte - solche "Spontan-Performances" wie Müller den Parkplatz-Strip nannte, gehörten zu ihrer Art der Schauspielerei. Außerdem sei der Parkplatz an der B12 als Ort freizügiger Handlungen bekannt, an dem solche Aktionen akzeptiert und hingenommen würden. Richter Pausch lehnte beide Anträge ab. Für die "Erforschung der Wahrheit" seien sie nicht notwendig.  Der Vorwurf der "Erregung öffentlichen Ärgernisses", der eine Straftat dargestellt hätte, wurde fallengelassen. Dazu habe Mönnings sexuelle Handlung nicht die erforderliche Erheblichkeitsschwelle erreicht. Trotzdem habe sich ihr Verhalten nicht in gesellschaftlich akzeptierte Verhaltensweisen eingefügt, begründete er seine Entscheidung. So verurteilte der Richter die 40-jährige Mönning am Ende wegen der Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" zu einer eher milden Geldstrafe von 300 Euro. Dass ihr Verhalten auch weiterhin anecken wird, ließ die Schauspielerin anschließend vor den zahlreichen Fernsehkameras durchblicken: "Sowas kann ich jetzt nicht mehr machen, das ist klar, aber es werden weitere Aktionen folgen."

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