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Nach Waffenfund im November 2018: Plesser Bürgermeister muss Geldstrafe zahlen

Justiz

Nach Waffenfund im November 2018: Plesser Bürgermeister muss Geldstrafe zahlen

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    Archivbild: Der Plesser Bürgermeister Anton Keller.
    Archivbild: Der Plesser Bürgermeister Anton Keller. Foto: Armin Schmid

    Wegen Verstößen gegen das Waffenrecht muss der Plesser Bürgermeister Anton Keller eine Geldstrafe zahlen. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, hat das Amtsgericht Memmingen einen entsprechenden Strafbefehl gegen Keller erlassen. Die Höhe der Geldstrafe ist nicht bekannt. Sie soll nach Angaben der AZ aber unter der Grenze liegen, ab der sie im Führungszeugnis des Bürgermeisters auftauchen würde. Weil seine Einkünfte vor Gericht falsch geschätzt worden waren, hat Keller Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt. Im November 2018 fand ein Großaufgebot von Polizei und Sprengstoffexperten bei einer Razzia auf zwei benachbarten Höfen in Pleß 20 Pistolen und Gewehre sowie etwa 300 Schuss Munition und drei Kilogram Schwarzpulver. Einer der Hofbesitzer war der örtliche Bürgermeister. Die Frau seines Nachbarn habe ihn gebeten, auf die Waffen aufzupassen, erklärte Keller später.

    Neue Erkenntnisse im Fall des vermeintlichen Waffenlagers in Pleß

    Mitarbeiter des Bayerischen Landeskriminalamts haben in den folgenden Monaten die Waffen untersucht. Dabei überprüften sie, welche der Plesser Bürgermeister möglicherweise illegal besaß und welche schussunfähig waren, heißt es in der

    AZ

    weiter. Die Vorwürfe gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz fielen weg, da sie nicht mehr funktionierten. Andere Waffen durfte Keller legal besitzen. Schließlich blieben nur wenige Waffen samt Munition übrig, die er unerlaubt besaß. Sein Amt als Bürgermeister darf Anton Keller damit weiter ausüben, so die

    AZ

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    Beschwerde beim Landratsamt gegen Bürgermeister von Pleß

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 21.01.2020. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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