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Marktoberdorf: Rücknahme von Lebensmitteln ist erlaubt, der Wiederverkauf jedoch verboten

Verbraucher

Marktoberdorf: Rücknahme von Lebensmitteln ist erlaubt, der Wiederverkauf jedoch verboten

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    Marktoberdorf: Rücknahme von Lebensmitteln ist erlaubt, der Wiederverkauf jedoch verboten
    Marktoberdorf: Rücknahme von Lebensmitteln ist erlaubt, der Wiederverkauf jedoch verboten Foto: Martina Diemand

    Nicht immer ist der Kunde mit dem Gekauften zufrieden. Oftmals kann er die Waren auch wieder umtauschen oder sich Geld zurückerstatten lassen. Doch Seltsames bemerkte ein AZ-Leser in einem Verbrauchermarkt: Dort hatte ein Kunde Tiefkühlfisch eingekauft, um aber später festzustellen, dass ihm die Ware nicht passt.

    Er brachte den Fisch wieder in den Markt zurück und wollte ihn umtauschen - was zur Verblüffung des Lesers auch geschah. Der Leser fragt daher: > Grundsätzlich sei die Rücknahme von gekauften Waren eine privatrechtliche Sache, berichtet Oberregierungsrat Ralf Kinkel vom Landratsamt Ostallgäu. Allerdings sei üblicherweise ein Umtausch nur bei einem Mangel der Ware möglich. >, so der Leiter des Gesundheitsamtes weiter. Doch dann greife das Lebensmittelrecht. Denn der Unternehmer müsse gewährleisten, dass bei gefrorenen Lebensmitteln die Kühlkette nicht unterbrochen wird. >, erklärt Kinkel. Zudem sei auch eine Infizierung mit Pilzen oder Bakterien nicht auszuschließen.

    Deshalb gelte das Verbot vom Wiederverkauf auch für sonstige Lebensmittel. >, erläutert Kinkel.

    Bei anderen Waren weniger klar

    Bei anderen Waren sei die Sache weniger klar. >, so Kinkel. (fro)

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