Vom 5. bis 9. Dezember findet in Deutschland die 'Themenwoche Behinderte' der Bundesagentur für Arbeit statt.
Damit soll bei Unternehmen dafür geworben werden, auch Menschen mit Handicaps einzustellen. Dabei geht es auch darum, Vorurteile gegenüber Behinderten abzubauen. Über dieses Thema sprachen wir mit Metzgermeister Hans-Peter Rauch aus Waltenhofen-Hegge (Oberallgäu), Vize-Präsident der Handwerkskammer Schwaben: Herr Rauch, Sie sind nicht nur Vizepräsident der Handwerkskammer Schwaben, sondern führen auch Ihren eigenen Handwerksbetrieb. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht?
Rauch: Als Unternehmer bin ich sehr darum bemüht, meine Arbeitsplätze mit den passenden Kräften zu besetzen. Bei Menschen mit Behinderung gilt dies umso mehr, wenn ein Handicap ausgeglichen werden muss. In meinem Betrieb konnte ich schon Arbeitsplätze passend mit behinderten Menschen besetzen und gute Erfahrungen machen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen eine sehr gute Leistung und sind besonders motiviert und loyal.
Wie sehen dies Ihre Berufskollegen im Handwerk?
Rauch: Beim Stichwort 'Behinderung' denkt der eine oder andere Handwerksmeister an Rollstuhlfahrer oder blinde Menschen und kann sich eine Beschäftigung im Handwerksbetrieb nicht vorstellen.Ein Heizungsmonteur muss schließlich zupacken können, sonst kriegt er den Kessel nicht in den Keller. Doch es gibt viele Arten von Behinderungen.
Zum Beispiel?
Rauch: Warum sollte eine gehörlose Konditorin keine vollwertige Arbeitskraft sein? Zudem gibt es bei vielen Erkrankungen heutzutage technische Lösungen, die das Handicap ausgleichen. Das kommt bei immer mehr Kollegen an.
Die Agentur für Arbeit berät Arbeitgeber bei der Einstellung von behinderten Menschen oder zum Erhalt von deren Stellen. Gibt es bei der Handwerkskammer Alternativangebote?
Rauch: Die Fachberatung der Handwerkskammer unterstützt Unternehmen, die Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung und Behinderung beschäftigen, ausbilden oder einstellen wollen. Die Beratung ist kostenlos und findet gerne auch vor Ort in den Betrieben statt. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel bei einem langjährigen Mitarbeiter durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung eine dauerhafte Behinderung bleibt.
Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderung weil sie Angst haben, dass die Schutzvorschriften eine Kündigung unmöglich machen. Wie verhält es sich damit?
Rauch: Diese Angst ist unbegründet. In den ersten sechs Monaten gibt es auch für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen besonderen Kündigungsschutz. Und auch befristete Arbeitsverhältnisse enden regulär wie bei allen anderen.
Mal den humanitären Aspekt beiseite: Etliche Wirtschaftszweige suchen händeringend nach Mitarbeitern. Das müsste doch auch die Chancen für Behinderte verbessern?
Rauch: Es gibt keinen Grund, sich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu verschließen. Vielmehr müssen wir gerade im Hinblick auf den Mangel an Fachkräften unseren Blick öffnen. Hans-Peter Rauch ist Vizepräsident der Handwerkskammer Schwaben und hat einen Metzgerei-Betrieb in Waltenhofen-Hegge.