Das interkommunale Gewerbegebiet Argental: für den BUND Naturschutz (BN) rechtswidrig. Bereits im August 2019 hatte der BN angekündigt, gegen das Projekt klagen zu wollen. Den ersten Antrag hat das Gericht abgelehnt, weil keine Eilbedürftigkeit vorlag. aufgrund der seinerzeit fehlenden Eilbedürftigkeit einer Entscheidung abgelehnt wurde. Das ist mittlerweile anders. Nach Ansicht des BN muss das Gericht jetzt die Erfolgsaussichten der Klage prüfen, weil die Erschließungsmaßnahmen beginnen. Laut BN hat der Gewerbegebietszweckverband hat nun angekündigt, ohne eine Entscheidung mit der Erschließung des etwa sieben Hektar großen Gebiets zu beginnen. Das macht die Sache dringend. „Wir gehen von einem hohen Risiko für die Zweckverbandsgemeinden aus, wenn Sie jetzt mit der Erschließung beginnen“, so Rechtsanwalt Dirk Teßmer in einer Pressemitteilung des BN. "Der BN rügt in dem Verfahren grundsätzliche Fragen des Landschaftsschutzes. Diese sind anders als formelle Fehler im Regelfall nicht heilungsfähig“. Der BN sei überzeugt, dass das Gericht die absehbare Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans feststellen und dessen Vollziehbarkeit aussetzen werde. Darüber hinaus appelliert der BN an die Zweckverbandsgemeinden, "nicht mit baulichen Erschließungsmaßnahmen zu beginnen, bevor ein abschließendes Urteil vorliegt". Das Verfahren sei ein Präzedenzfall zur bayerischen Landesplanung. Zum ersten Mal werde gerichtlich geprüft, was eine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist.
Gerichtlicher Eilantrag