Um zum Winter hin die üblichen saisonal bedingten Entlassungen in der Baubranche zu verhindern, bieten die Arbeitsagenturen auch heuer wieder das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug). In Anspruch nehmen können diese Leistung Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Garten- und Landschaftsbau sowie dem Gerüstbau.
Laut Peter Litzka, Leiter der Kemptener Agentur, könnten die Firmen ihr Personal damit ganzjährig halten und liefen nicht Gefahr, dass Mitarbeiter abwandern: "Die Zahlung von Saison-Kug sichert den laufenden Fortbestand der Arbeitsverhältnisse in der Baubranche, was mit einer Reihe von Vorteilen sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer verbunden ist."
Das Saison-Kug wird für Arbeitsausfälle in der der "Schlechtwetterzeit" von 1. Dezember bis 31. März gezahlt. Die weiterhin im Betrieb angestellten Arbeitnehmer erhalten dabei für die Ausfallstunden einen Netto-Lohnersatz von 67 Prozent (mit Kind) beziehungsweise 60 Prozent (ohne Kind). Im vergangenen Winter habe die Förderung einen starken Zuspruch genossen. (az)
WeitereInformationen zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es bei der Arbeitsagentur Kempten, Telefon (0831) 2056-307, oder im Internet unter