Betriebe erhalten jetzt höhere Ausbildungsprämien von der Agentur für Arbeit. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen selbst. Auszubildende haben durch die Prämien womöglich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, etwa durch die Bezuschussung von externen Abschlussprüfungsvorbereitungskursen.
Wer wird gefördert?
Mit den Prämien werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum vom 24. Juni 2020 bis 15. Februar 2021 begonnen haben. Kleine und mittlere Betriebe, beziehungsweise Unternehmen mit weniger als 249 Beschäftigten, können die Prämien beantragen. Nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit werden die Zuschüsse Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus an die Unternehmen ausbezahlt.
Entscheidung vom Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat sich für eine Verlängerung und Verbesserung des Bundesprogrammes "Ausbildungsplätze sichern" entschieden. Ziel des Beschlusses sei, laut Pressestelle der Agentur für Arbeit, das Schaffen von neuen Ausbildungsplätzen und die Sicherung der betrieblichen Ausbildung in der Corona-Krise.
Wie können Prämien für Betriebe beispielsweise aussehen?
- Bezuschussung von Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende
- Verdopplung der bisherigen Prämien auf bis zu 6.000 Euro
- Verlängerung der Übernahmeprämie
- Zuschuss für Ausbildungsvergütung
Voraussetzungen
Beantragt werden können die Prämien von Unternehmen, in denen die Beschäftigten im Jahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren. Auch beantragen können die Prämie Ausbildungsbetriebe, in denen der Umsatz im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen ist. Weitere Infos zum Thema erhalten Sie bei derBundesagentur für Arbeit oder beimArbeitgeberservice der Agentur für Arbeitunter 0800 4 555520 (gebührenfrei).