Die Geschäftsführer Karl Kempter und Michael Kolb wurden für ihren engagierten Einsatz im Bereich des Umweltschutzes und nachhaltigen Handelns von Landrat Elmar Stegmann ausgezeichnet. Faire Geschäftspraktiken, regionales Engagement und eine klare Mitarbeiterorientierung werden in ihrem Zimmereibetrieb gelebt. Dazu kommen zahlreiche Umweltkriterien, die nun mit der Urkunde des Umwelt- und Klimapaktes Bayern gewürdigt wurden.
Zeigt dass Unternehmen gleichzeitig wirtschaftlich und nachhaltig agieren können
Durch den sparsamen Einsatz natürlicher Ressourcen, den Bau des neuen Betriebsgebäudes im interkommunalen Gewerbegebiet zwischen Gestratz und Grünenbach nach Energieeinsparverordnung und vielen weiteren Maßnahmen, trägt die Zimmerei Kolb & Kempter laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Lindau zum Klima- und Umweltschutz bei. Das Unternehmen greift durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage auch vollständig auf Ökostrom zurück. "Der Nachhaltigkeitsgedanke ist in der Zimmerei von Karl Kempter und Michael Kolb in vielerlei Hinsicht realisiert worden. Sie zeigen damit, dass Unternehmen gleichsam wirtschaftlich und nachhaltig agieren können. Ich freue mich sehr, die Zimmerei Kolb & Kempter mit der Urkunde des Umwelt- und Klimapakts Bayern auszeichnen zu dürfen", so Landrat Elmar Stegmann.
Zum Umwelt- und Klimapakt Bayern
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist Impulsgeber für neue Wege, Methoden und Themenfelder, mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung Bayerns. Übergeordnetes Ziel ist es, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen der heutigen und der künftigen Generationen in Bayern zu verbessern. Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Kooperation und der Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künftiger Umweltbelastungen durch eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und nicht deren Reparatur.