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Märkte in Bayern dürfen wieder ihr gesamtes Sortiment anbieten

Ministerium ändert Vorgaben

Märkte in Bayern dürfen wieder ihr gesamtes Sortiment anbieten

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    Märkte in Bayern dürfen wieder ihr gesamtes Sortiment anbieten. (Symbolbild)
    Märkte in Bayern dürfen wieder ihr gesamtes Sortiment anbieten. (Symbolbild) Foto: Pexels von Pixabay

    In zwei Urteilen hat das Verwaltungsgericht Augsburg das Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in den Feneberg-Filialen in Kempten und Memmingen gekippt. Nun hat das Bayerische Gesundheitministerium reagiert und seine Vorgaben für Geschäfte geändert, die auch während des Lockdowns geöffnet haben.  Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, dürfen große Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte in Bayern ab sofort wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Allerdings dürfen die Märkte keine Waren anbieten, die über ihr normales Angebot hinausgehen. Großen Geschäften war es bis jetzt verboten, Produkte wie beispielsweise Spielwaren oder Sportkleidung zu verkaufen. Daher mussten die Märkte einige Regale absperren. 

    Verwaltungsgericht kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Märkten

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