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Verwaltungsgericht kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Märkten

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Verwaltungsgericht kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Märkten

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    Verwaltungsgericht Augsburg kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Filialen. (Symbolbild)
    Verwaltungsgericht Augsburg kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Filialen. (Symbolbild) Foto: Stephan Michalik

    Gute Nachricht für die Verbraucher in Memmingen - das Verwaltungsgericht Augsburg hat das Verkaufsverbot von sogenannten Non-Food-Artikeln in den Filialen der Firma Feneberg gekippt. Laut der Stadt Memmingen ist damit jetzt der Verkauf von Haushalts-Artikeln, Schreibwaren oder beispielsweise Spielzeug auch in anderen Verbraucher- und SB-Märkten in der kreisfreien Stadt erlaubt. Das Memminger Ordnungsamt hatte sich zunächst auf die Vorgaben des Gesundheitsministeriums berufen und den Verkauf von sogenannten Non-Food-Artikeln untersagt. Die Folge waren abgesperrte Regale in den Supermärkten. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag des Allgäuer Supermarkt-Betreibers für dessen Märkte in Kempten stattgegeben und das Verkaufsverbot auch dort aufgehoben. Die Firma Feneberg betreibt in Memmingen aktuell drei Filialen. Laut dem Verwaltungsgericht Augsburg liegen derzeit keine weiteren, entsprechenden Anträge von Allgäuer Unternehmen vor. 

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