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Ulm-Wiblingen: 15-Jähriger soll seine Freundin erwürgt haben - Urteil gefallen

Freundin in Ulm-Wiblingen gewürgt

Mehrjährige Haftstrafe: 15-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

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    In einem Waldstück im Ulmer Teilort Wiblingen soll ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin so sehr gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb. Nun wird das Urteil im Prozess gegen den Teenager erwartet.
    In einem Waldstück im Ulmer Teilort Wiblingen soll ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin so sehr gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb. Nun wird das Urteil im Prozess gegen den Teenager erwartet. Foto: Jason Tschepljakow/dpa

    Im Verfahren gegen einen Teenager, der seine Freundin erwürgt haben soll, ist  am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht Ulm das Urteil gefallen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 15-Jährige im vergangenen Jahr kurz nach Weihnachten seine gleichaltrige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet hat. Anschließend soll er selbst die Polizei gerufen haben. Weil der Angeklagte minderjährig ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

    Totschlagprozess: Staatsanwaltschaft fordert über sechs Jahre Haft für Teenager

    Die Staatsanwaltschaft forderte nach Angaben des Gerichts eine Jugendstrafe wegen Totschlags von sechs Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung plädierte für vier Jahre. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, sei der Teenager zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Weil der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. 

    Die leblose Jugendliche war bei einer Suchaktion in einem Waldstück bei Ulm-Wiblingen gefunden worden. Sie konnte zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden, starb an Neujahr jedoch an den Folgen der Verletzungen. Der 15-Jährige war laut Ermittlern in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen worden. Ein Motiv habe der mutmaßliche Täter in seinem Notruf nicht genannt.

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