Der Unfall, der sich am Freitag, den 13. Oktober 2023 ereignete, löste bundesweit Entsetzen aus. An dem Tag kam ein mit 23 Personen völlig überfüllter Transporter bei dem Versuch, einer Kontrolle der Bundespolizei davonzufahren, von der Straße ab und überschlug sich. In dem Fahrzeug saßen Syrer und Türken, die ins Land geschleust werden sollten.
Schleuser-Unfall auf A94: Sieben Tote und 15 Verletzte
Bei dem Unfall des Schleuserfahrzeugs auf der A94 starben sieben Menschen. Unter den Toten war nach Polizeiangaben auch ein sechs Jahre altes Kind. Alle anderen Insassen waren verletzt worden. Alle Informationen zu dem Unfall gibt es hier.
Staatsanwaltschaft Traunstein klagt mutmaßliche Organisatoren der Schleuserfahrt an
Nun, neun Monate nach dem schweren bzw. tödlichen Schleuser-Unfall auf der A94 nahe Ampfing, teilt die Staatsanwaltschaft Traunstein mit, dass es ihr gelungen ist drei mutmaßliche Scoutfahrer zu ermitteln und gegen diese Haftbefehle zu erwirken. Es handelt sich um drei syrische Männer, die zur Tatzeit 23, 22 und 17 Jahre alt waren. Die Drei sind demnach dringend verdächtig, die Schleusung gemeinsam mit dem Fahrer des Schleuserfahrzeugs organisiert und durchgeführt zu haben. Der Fahrer (damals 24) soll durch seine äußerst riskante Fahrweise den schweren Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem von den geschleusten Personen sieben ihr Leben verloren, eine lebensgefährlich und 14 schwer oder mittelschwer verletzt wurden. Gegen die drei Angeschuldigten, die sich in Auslieferungshaft in Österreich befanden und gegen die aktuell Untersuchungshaft in drei unterschiedlichen bayerischen Justizvollzugsanstalten vollzogen wird, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Einschleusens mit Todesfolge zum Landgericht Traunstein erhoben.
Das ist an dem Tag der Staatsanwaltschaft zufolge passiert
Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Sachverhalt aus:
Der zur Tatzeit 22-jährige Angeschuldigte hatte den Fahrer angeworben und ihm 300 Euro pro geschleuster Person als Lohn angeboten. Den drei Angeschuldigten war bekannt, dass das Schleuserfahrzeug überladen war und aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Anzahl an Sicherheitsgurten im Falle eines Unfalls schwerste und tödliche Verletzungen der geschleusten Personen auftreten würden. Am Tattag fuhren die drei Angeschuldigten als Scoutfahrer vor dem Schleuserfahrzeug her, um festzustellen, wo sich Polizeikontrollen befinden. Da sie am Grenzübergang Simbach Polizeikontrollen entdeckten, veranlassten sie den Fahrer des Kleinbusses stattdessen den Grenzübergang Burghausen zu benutzen, nachdem sie dort keine Polizeikontrollen wahrgenommen hatten. Als der Fahrer feststellte, dass Polizeibeamte auf ihn aufmerksam geworden waren, telefonierte er mit den drei Angeschuldigten. Aufgrund dieses Telefonats beschleunigte der Fahrer den Kleinbus bei seiner Fahrt auf der A94 auf bis zu 180 km/h, um sich mit äußerst riskanter Fahrweise der Polizeikontrolle zu entziehen. Unmittelbar nachdem er einen LKW überholt hatte, zog er den Kleinbus kurz vor der Ausfahrt Waldkraiburg/Ampfing auf die Ausfahrtspur und wollte die Autobahn mit circa 150 km/h verlassen. Bei der Einfahrt in die dortige Rechtskurve kam er aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit nach links von der Fahrbahn ab. Der Kleinbus durchbrach die Leitplanke, überschlug sich und schleuderte weiter, bevor er auf dem Dach liegend zum Stillstand kam.