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Venedig weitet Eintritt auf 60 Tage ab 2026 aus: Tagesbesucher müssen länger bezahlen

Massentourismus in Italien

60 Tage! Venedig weitet Eintritt im nächsten Jahr aus

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    2026 muss in Venedig an 60 Tagen Eintritt gezahlt werden.
    2026 muss in Venedig an 60 Tagen Eintritt gezahlt werden. Foto: Christoph Sator, dpa (Archivbild)

    Venedig wird auch nächstes Jahr Eintritt kosten – sogar häufiger als bisher. Die Lagunenstadt im Norden Italiens will 2026 an insgesamt 60 Tagen zwischen Anfang April und Ende Juli Tagesbesucher zur Kasse bitten, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Damit geht die umstrittene Regelung bereits in die dritte Saison.

    In diesem Jahr wurden zu bestimmten Terminen zwischen fünf und zehn Euro fällig, wenn man sich tagsüber für ein paar Stunden in den Gassen rund um Markusplatz und Rialtobrücke aufhalten wollte. Was der Eintritt künftig kosten soll, lässt die Stadt bislang noch offen. Vermutet wird, dass es teurer wird.

    Kritiker halten wenig von Gebühr in Venedig

    Auftakt für die nächste Runde ist am 3. April 2026, letzter Zahltermin der 26. Juli. In diesem Jahr registrierten sich mehr als 720.000 Tagesbesucher, was der Stadt etwa 5,4 Millionen Euro in die Kassen brachte. Allerdings mogelten sich viele um den contributo di accesso – so heißt die Gebühr auf Italienisch – herum. Offiziell ist die Regelung immer noch in einer Testphase.

    Die Gebühr soll helfen, den Massentourismus in der Stadt mit den vielen Kanälen und Palästen besser zu steuern. Im ersten Jahr wurde sie an 29 Tagen fällig, dann an 54. Nächstes Jahr werden es also 60 Tage sein. Kritiker wenden ein, dass der Eintritt kaum jemanden davon abhält, nach Venedig zu kommen. Die Stadt ist teuer: Am Markusplatz kostet eine Tasse Cappuccino bis zu 17 Euro.

    Im Zentrum der Lagunenstadt leben etwa 50.000 Menschen

    Im historischen Zentrum von Venedig leben heute noch annähernd 50.000 Menschen – weniger als die Stadt Hotelbetten hat. Hotelgäste, die sich für längere Zeit in der Lagunenstadt aufhalten, sind von der Tagesgebühr ausgenommen. Sie müssen allerdings Übernachtungssteuer zahlen.

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