Schlechte Nachrichten für Doppelt-Geimpfte. Nach einer neuen EU-Regelung verlieren zahlreiche digitale Impfzertifikate am 1. Februar ihre Gültigkeit. Wer vor dem 7. Mai 2021 seine Zweit-Impfung erhalten hat, gilt nun nicht mehr als grundimmunisiert.
Neue Regelung seit Dezember 2021
Ohne Impfpass geht aktuell gar nichts. Wer am öffentlichen Leben teilnehmen will, muss zumindest eine Grundimmunisierung nachweisen können. Um als grundimmunisiert zu gelten, reichte bisher die Erst- und Zweitimpfung, bei Genesenen eine Impfung. Anschließend war es möglich, sich einen digitalen Impfpass ausstellen zu lassen. Dieser digitale Impfpass galt bisher zwölf Monate lang. Das hatdie EU im Dezember 2021 geändertund die Gültigkeit auf neun Monate reduziert.
Einschränkungen für Betroffene
Die Regelung tritt ab dem 1. Februar 2022 in Kraft. Diejenigen, die vor dem 7. Mai geimpft wurden, haben also jetzt ein Problem. Die Betroffenen müssen nun mit Einschränkungen rechnen, vor allem was das Reisen betrifft. Der Grund für die Verkürzung ist laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) eine Studie, die ergeben hatte, dass die Wirkung der Erst- und Zweitimpfung nach wenigen Monaten nachlässt. Damit steigt auch das Infektionsrisiko.
Weiterer Anreiz für Booster-Impfung
Wie der BR weiter berichtet, soll laut der Bundesregierung auch ein weiterer Anreiz für die Booster-Impfung geschaffen werden. Denn diejenigen, die geboostert sind, müssen sich keine Sorgen machen. Deren Impfzertifikat gilt bisher unbegrenzt.