EU-Impfzertifikate sind ohne Auffrischungsimpfung künftig nur noch neuen Monate lang gültig. Spätestens nach diesem Zeitraum ist eine Boosterimpfung nötig, wenn man in der EU weiterhin als geimpft gelten möchte. Das hat die EU-Kommission am Dienstag bekanntgegeben. Diese Regelung tritt ab dem 1. Februar 2022 in Kraft. Dadurch soll vor allem ein einheitlicher Standard für Reisen innerhalb der EU geschaffen werden. Laut Experten sollte eine Boosterimpfung spätestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen, so die EU-Kommission. Das Zertifikat soll seine Gültigkeit drei Monate länger behalten, um sicherzustellen, dass innerhalb dieser Zeit jeder die Möglichkeit zu einer Auffrischungsimpfung bekommt.
EU-Kommission hat entschieden