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Polizistenmord von Kusel: Angeklagter muss lebenslang ins Gefängnis

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Polizistenmord von Kusel: Angeklagter muss lebenslang ins Gefängnis

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    Seit Juni muss sich ein 39-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossen zu haben. (Archiv)
    Seit Juni muss sich ein 39-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossen zu haben. (Archiv) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

    Sie hatten keine Chance: Ende Januar wurden zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle in Rheinland-Pfalz getötet. Dafür wurde der Haupttäter nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, wie ntv berichtet. Das Landgericht Kaiserslautern stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. 

    Bei Verkehrskontrolle erschossen

    Ende Januar wollte eine junge Polizistin und ihr Kollege auf nächtlicher Streife einen verdächtigen Kastenwagen kontrollieren, der in der Westpfalz an einer entlegenen Kreisstraße stand. Wenige Minuten später waren die beiden tot. Erschossen. Fast auf den Tag genau zehn Monate ist das Verbrechen von Kusel her, für das ein 39 Jahre alter Mann verantwortlich sein soll. 

    Tat mit "Hinrichtungscharakter"

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen zweifachen Mord vor. Die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt, hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer gesagt. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für ihn haben sich die Vorwürfe in dem rund fünfmonatigen Prozess bestätigt.

    22 frisch geschossene Rehe und Hirsche entdeckt

    Der 39-Jährige habe die Polizisten getötet, um Jagdwilderei zu verdecken. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: Der Mann habe gefürchtet, das erlegte Wild nicht mehr verkaufen zu können. Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

    "Maximal Körperverletzung mit Todesfolge"

    Während für die Staatsanwaltschaft aufgrund der "besonderen Verwerflichkeit" der Tat zudem eine besondere Schwere der Schuld feststeht, spricht die Verteidigung nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat "maximal Körperverletzung mit Todesfolge" - und auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, den 29 Jahre alten Polizeikommissar in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen.

    Nebenangeklagte will nicht geschossen haben

    Der Nebenangeklagte hat das stets zurückgewiesen - er ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 33-Jährige aber der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

    Über 15 Jahre ins Gefängnis

    Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verhängte wegen Mordes lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen. Die Verbüßungsdauer liegt in solchen Fällen Experten zufolge im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.

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