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In bestimmten Berufsgruppen: Arbeitgeber dürfen nach dem Impfstatus fragen

Bundestagssitzung

In bestimmten Berufsgruppen: Arbeitgeber dürfen nach dem Impfstatus fragen

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    Arbeitgeber dürfen in Zukunft in bestimmten Berufszweigen nach dem Impf- oder Genesenenstatus der Angestellten fragen.  (Symbolbild)
    Arbeitgeber dürfen in Zukunft in bestimmten Berufszweigen nach dem Impf- oder Genesenenstatus der Angestellten fragen. (Symbolbild) Foto: Holger Mock

    Neben harten Diskussionen in der Bundestagssitzung am Dienstag wurden zusätzlich auch neue Corona-Regeln beschlossen. So dürfen Arbeitgeber in bestimmten Berufszweigen nach dem Impf- oder Genesenenstatus der Angestellten fragen. Der Bundesrat muss in einer Sondersitzung am Freitag dem Vorschlag noch zustimmen.

    Besonders hohe Infektionsgefahr 

    Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen demnach gefragt werden, ob sie sich gegen das Corona-Virus haben impfen lassen, oder ob sie genesen sind. Grund dafür ist, dass dort besonders viele schutzbedürftige Personen betreut werden. Außerdem sollen in diesen Bereichen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten eine besonders hohe Infektionsgefahr bestehen.

    Regelung während "epidemischer Lage"

    So kann es aus Infektionsschutzgründen nötig sein nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen", so die Bundesregierung. Diese Regelung gilt nur solange die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" aufrechterhalten wird. Zuletzt wurde diese von der Regierung vor rund einer Woche um drei weitere Monate verlängert.

    Hitzige Diskussionen bei letzter Bundestagssitzung vor der Wahl

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