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Impfnachweis ohne Smartphone: Reicht das "gelbe Heft" oder benötigt man eine Immunkarte?

Corona-Impfung

Impfnachweis ohne Smartphone: Reicht das "gelbe Heft" oder benötigt man eine Immunkarte?

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    Nicht jeder hat ein Smartphone, auf dem er seinen digitalen Impfnachweis speichern kann. (Symbolbild)
    Nicht jeder hat ein Smartphone, auf dem er seinen digitalen Impfnachweis speichern kann. (Symbolbild) Foto: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach

    Während der Corona-Pandemie ist der digitale Impfnachweis immer wichtiger geworden. Wer beispielsweise in ein Restaurant oder zum Shoppen möchte, muss nachweisen, dass er vollständig gegen das Virus geimpft ist. Die meisten haben ihren Nachweis auf dem Smartphone. Aber wie kann man seinen Impfstatus nachweisen, wenn der Akku leer ist oder man gar kein Handy besitzt?

    Immunkarte zeigt gleichen QR-Code wie Apps

    Der mittlerweile gängigste und sicherste Nachweis erfolgt über eine sogenannte Immunkarte. Die Karte in Scheckkartenformat zeigt den EU-weit gültigen Impf-QR-Codes des Robert-Koch-Instituts. Auf ihrer Rückseite ist der gleiche QR-Code abgebildet wie in der offiziellen CovPass-App oder Corona-Warn-App. Er kann durch alle in der EU verwendeten offiziellen Scan-Apps gelesen werden. Die Immunkarte gibt es in Apotheken oder in einem offiziellen Online-Shop für 9,90 Euro gegen Vorlage des digitalen Impfzertifikats. Dieses bekommen Sie nach der Impfung beim Arzt oder in der Apotheke. Nachdem Sie die Karte beantragt haben, wird sie Ihnen innerhalb von sieben Werktagen zugeschickt.

    Ausgedrucktes Impfzertifikat gilt auch als Nachweis

    Auch das ausgedruckte Impfzertifikat, dass man nach einer Impfung vom Arzt oder in der Apotheke bekommt, gilt in Deutschland als Nachweis. Darauf sind die Details zur zur Impfung notiert. Zudem ist ein QR-Code abgedruckt. Im Vergleich zur Immunkarte ist das Blatt jedoch eher unhandlich und wenig robust.

    "Gelbes Heft" wird nicht überall akzeptiert

    Alternativ ist auch der Impfpass ("gelbes Heft") meist als Nachweis gültig. Manche Bundesländer akzeptieren für die 2G-Regel allerdings nur noch digital verifizierbare Nachweise. Diese können besser überprüft werden.

    Impfnachweis verliert ohne Booster seine Gültigkeit

    EU-Impfzertifikate sind ohne Auffrischungsimpfung künftignur noch neuen Monate lang gültig. Spätestens nach diesem Zeitraum ist eine Boosterimpfung nötig, wenn man in der EU weiterhin als geimpft gelten möchte.

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