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Corona-Regeln in Bayern: Änderungen seit Dienstag

Änderungen ab 28. Dezember

Corona-Regeln in Bayern: Änderungen seit Dienstag

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    Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante hat die Bayerische Regierung die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. (Symbolbild)
    Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante hat die Bayerische Regierung die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. (Symbolbild) Foto: Bild von Tumisu auf Pixabay.

    Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Bayerische Regierung die Corona-Regeln. Das gab die Bayerische Regierung am 23. Dezember bekannt. Die neuen Maßnahmen treten ab dem 28. Dezember in Kraft und sollen bis zum 12. Januar gelten. Besonders bei Kontaktbeschränkungen wird nachgebessert, nun sind auch Geimpfte und Genesene von der Regelung eingeschlossen. 

    Die neuen Regeln ab 28. Dezember

    • Bei privaten Zusammenkünften müssen nun auch Geimpfte und Genesene eine Personenobergrenze einhalten. Maximal 10 Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. 
    • Die Altersgrenze von 14 Jahren gilt nun auch für 2G und 2G+.
    • Das Zuschauerverbot bei großen Sportveranstaltungen wird auf größere Kulturveranstaltungen und andere Veranstaltungen ausgeweitet. 
    • Tanzveranstaltungen außerhalb von Clubs und Diskotheken sind untersagt, es sei denn, es handelt sich um eine Sportausübung

    Die Regeln an Silvester

    • Die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte gelten auch an Silvester. Maximal 10 Personen dürfen sich im privaten Rahmen treffen.
    • In Restaurants wird die Sperrstunde für die Silvesternacht aufgehoben, sodass es möglich ist, im kleinen Kreis in Lokalen zu feiern. Tanzveranstaltungen sind verboten. 
    • Auch auf öffentlichen Plätzen gilt die Personenobergrenze von 10 Personen.
    • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Auch wer noch Böller zuhause hat, darf diese auf "besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" nicht benutzen. Das soll die ohnehin schon überlasteten Krankenhäuser vor einer zusätzlichen Belastung von Notfallpatienten bewahren. 
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