Corona ist auch in diesem Jahr ein wichtiges Thema, wenn es um Weihnachtsfeiern und Silvesterpartys geht. Kleine Feiern sind weiterhin gestattet. Dabei sollte man allerdings vorher einen Blick auf die geltenden Corona-Regeln werfen.
2G unterm Weihnachtsbaum
- Die Personenobergrenze in Innenräumen liegt bei maximal 50. Unter freiem Himmel dürfen sich bis zu 200 Menschen versammeln.
- Bei Ungeimpften gilt die vom Bayerischen Staatsministerium beschlossene Regel, wonach sie sich mit höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Diese Regelung wurde nun zusätzlich verschärft.
- Ab dem 20. Dezember gilt: Wenn sich in einer Gruppe geimpfter und genesener Personen ein Ungeimpfter befindet, so gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, unabhängig davon, ob die restlichen Gäste alle geimpft oder genesen sind.
- In Restaurants gilt nach wie vor die 2G-Regel und die Sperrstunde 22 Uhr bis 5 Uhr. Speisen und Getränke dürfen allerdings nach wie vor nach Hause geliefert werden.
Jahreswechsel ohne Sperrstunde!
An Silvester gibt es gute Nachrichten für Restaurantbetreiber und -besucher:
- Die Sperrstunde ab wird in der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2022 aufgehoben. Wer aber auf eine rauschende Silvesterparty hofft, wird enttäuscht. Die Versammlungsbeschränkungen und das Musikverbot gelten weiterhin.
- Vom 31. Dezember, 15 Uhr bis zum 1. Januar, 9 Uhr wird das Versammlungsverbot etwas gelockert. Dann dürfen sich maximal 10 Personen auf öffentlichen Plätzen treffen.
- Bei privaten Feiern in Innenräumen gelten dieselben Regeln wie an Weihnachten.
- Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit verboten!