Drohnen lassen das Herz so machen passionierten Hobbyfotografen höher schlagen. Schließlich sind mit den kleinen Flugobjekten spektakuläre Aufnahmen möglich. Doch das kann auch nach hinten losgehen. In diesem Sommer krachte beim Schloss Neuschwanstein eine Drohne gegen einen Baum und stürzte dann auf einen Urlauber, in Kressbronn ließ am gleichen Tag ein Hobbypilot seine Drohne am Himmel kreisen und erlebte eine böse Überraschung. Beide bekamen Ärger mit der Polizei. Der eine, weil er unter anderem seine Drohne am Märchenschloss gar nicht erst hätte steigen lassen dürfen, der andere, weil er keinen "Drohnen-Führerschein" vorlegen konnte.
Da stellt sich die Frage: Welche Regeln gelten für Drohnen und Drohnen-Piloten? So einige. Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine EU-weite Drohnenverordnung für alle EU-Länder und die Schweiz.
Welche Drohnenklassen gibt es?
Die Drohnenverordnung teilt Drohnen in drei Betriebskategorien ein, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Diese lauten:
- Offen
- Spezifisch
- Zertifiziert
Künftig müssen alle Drohnen, die in der EU verwendet oder verkauft werden in eine von 5 Risikoklassen eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Drohnen werden je nach ihrem Risiko aufgrund von Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen eingeteilt. Entsprechend unterschiedlich sind die Auflagen, die der Pilot einhalten muss. Die Hersteller müssen ihre Drohnen zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung deutlich machen.
Betriebskategorie "offen":
Die meisten Drohnen, die Hobbypiloten fliegen, und der Großteil der kommerziellen Kamera-Drohnen dürften in die Kategorie "offen" fallen. Diese Drohnen dürfen maximal 120 Meter über den Grund und nur in Sichtweite fliegen. Eine Ausnahme gilt nur für den "Follow-Me-Modus". Drohnen dürfen dann maximal 50 Meter hinter dem Piloten herfliegen. Andernfalls muss ein Beobachter neben dem Piloten stehen, Kontakt zu ihm halten und die Drohne beobachten. Außerdem dürfen die Drohnen keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
In der Kategorie "offen" gibt es noch die Unterkategorien:
- A1: Drohnen dürfen in die Nähe von Menschen fliegen, aber nicht über Unbeteiligte oder Menschenansammlungen hinweg.
- A2: Drohnen müssen mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Menschen einhalten. Ist der Langsam-Modus an, kann der Abstand auf 5 Meter reduziert werden.
- A3: Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine Unbeteiligten aufhalten. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Betriebskategorie "speziell":
Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der "offenen" Kategorie übersteigt. Diese Drohnen fliegen außerhalb der Sichtweite des Piloten oder sind schwerer als 25 Kilogramm.
Betriebskategorie "zertifiziert":
Große und schwere Drohnen, die zum Beispiel zur Beförderung von Menschen oder gefährlichen Gütern gebaut wurden.
Wer darf eine Drohne fliegen?
In Deutschland muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Drohne fliegen zu dürfen. Wer jünger ist, darf nur Drohnen steigen lassen, die nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG als Spielzeug gelten - oder richtige Drohnen, wenn ein Erwachsener daneben steht, der alle nötigen Voraussetzungen mitbringt. Er trägt dann auch die Verantwortung für den Flug.
Braucht man einen Drohnen-Führerschein, um Drohnen fliegen zu dürfen?
Das kommt auf die Drohne an. Für Drohnen, die leichter als 250 Gramm wiegen, braucht man keinen Führerschein, für alle anderen schon.
Für Drohnen, die zwischen 250 und 500 Gramm wiegen, muss der Pilot einen kleinen EU-Drohnenführerschein machen. Dafür müssen angehende Piloten ein Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung absolvieren.
Der große EU-Drohnenführerschein, das sogenannte EU-Fernpiloten-Zeugnis, steht an, wenn die Drohnen zwischen 500 Gramm aber unter 2 Kilogramm schwer sind und in der Open-Unterkategorie A2 (siehe oben) betrieben werden sollen. Diesen Führerschein brauchen Piloten auch, wenn ihre Drohnen über 900 Gramm und unter 4 Kilogramm schwer sind und in der Open-Unterkategorie A2 und A3 fliegen sollen.
Für den großen EU-Drohnenführerschein müssen Piloten schon den kleinen gemacht haben. Außerdem müssen sie mit ihren Drohnen im offenen Gelände üben (das muss schriftlich festgehalten werden!) und anschließend bei einer dafür zertifizierten Prüfstelle eine Theorieprüfung ablegen.
Sowohl der kleine als auch der große Drohnen-Führerschein ist anschließend fünf Jahre gültig, dann muss er wiederholt und aufgefrischt werden. Drohnen-Piloten müssen ihn außerdem dabei haben, wenn sie mit ihrer Drohne unterwegs sind.
Muss ich mich als Pilot registrieren?
Ja. Drohnen-Piloten in Deutschland müssen sich online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Dabei ist es egal, wie viele Drohnen ein Pilot besitzt. Er muss sich nur einmal beim LBA anmelden. Anschließend erhält er eine UAS-Betreiber ID (eID), die er gut sichtbar an jeder seiner Drohnen anbringen muss. Die Drohnen müssen nicht zusätzlich registriert werden.
Brauche ich eine spezielle Versicherung, wenn ich Drohnen fliegen lassen will?
Ja. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist laut Gesetz Pflicht.
Wo darf ich Drohnen fliegen lassen?
In Deutschland gibt es zwar zahlreiche Ausnahmen, grundsätzlich dürfen Drohnen aber überall fliegen - allerdings nur maximal 120 Meter über dem Boden und in Sichtweite. Wer höher hinaus will, braucht eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wo dürfen Drohnen generell nicht fliegen?
- Über Flugplätze und Flughäfen: Drohnen müssen einen gewissen Abstand einhalten (zu großen Flughäfen: 1 Kilometer seitlich zur Eingrenzung, 5 Kilometer in der Länge und 2 Kilometer in der Breite zu den Landebahnen; zu kleinen Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen: 1,5 Kilometer)
- Über Wohngebieten und Wohngrundstücken: Das gilt für alle Drohnen mit Kamera sofern der Eigentümer oder Mieter nicht ausdrücklich zustimmt.
- Ausnahme: Drohnen unter 25 Kilogramm ohne Kamera
- Über Verkehrswegen wie Autobahnen, Bahngleise und Schifffahrtswege: Drohen müssen einen seitlichen Abstand von 100 Metern einhalten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
- wenn ein Mindestabstand von 10 Metern immer eingehalten wird
- Über Naturschutzgebiete: Drohnen dürfen jedoch darüber fliegen, wenn:
- sie eine Höhe von 100 bis 120 Meter nicht unterschreitet
- Über Schwimmbäder, Freibäder und Strände innerhalb der Öffnungszeiten
- Über Unfallstellen und Einsatzorten (seitlicher Mindestabstand von 100 Metern)
- Über Industrieanlagen sowie Anlagen der Energieerzeugung und Energieverteilung (seitlicher Mindestabstand von 100 Metern)
- Über Polizei, Gefängnissen, militärische Anlagen und Manöver (seitlicher Mindestabstand von 100 Metern)
- Über Krankenhäuser (seitlicher Mindestabstand von 100 Metern)
- In Flugkontrollzonen
Wer seine Drohne dort trotzdem steigen lassen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde und unter Umständen auch noch bei den Betreibern oder anderen Behörden einholen.
Darf ich Drohnen nachts fliegen lassen?
Ja. Nach aktueller EU-Drohnenverordnung 2022/2023 sind Nachtflüge nicht mehr pauschal verboten. Wer seine Drohne nachts oder im Dunkeln fliegen lassen möchte, muss sie allerdings mit einem Licht ausstatten, falls sie kein grünes Blinklicht hat. Außerdem muss der Pilot sie immer im Blick behalten. Das Luftfahrt-Bundesamt empfiehlt außerdem zusätzliche Positionslichter an der Drohne anzubringen. So kann die Drohne leichter erkannt werden.
Stand: August 2023. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Regeln und Vorgaben ändern sich häufig. Wie immer gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!