Immer wieder gibt es Meldungen über Wildcamper im Allgäu. Jetzt stehen die Pfingstferien vor der Tür - und damit auch ein Ansturm durch Wildcamper? "Der Reiseverkehr wird zunehmen", ist sich Dominic Geißler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, sicher. Wildcamping gehe damit einher. "Schon im vergangenen Frühling nahm die Zahl der Wildcamper im Allgäu zu", erzählt Geißler gegenüber all-in.de. Vor allem an Seen und und im alpinen Bereich würden sie sich immer wieder ausbreiten. Doch anders als 2020 haben die Campingplätze teilweise wieder geöffnet. Dadurch könnte die Zahl der Wildcamper in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr geringer ausfallen.
Wildcampen: Was erlaubt ist und was nicht
Grundsätzlich ist das Campen in Landschafts- und Naturschutzgebieten verboten, so Geißler. Allein das Befahren solcher Gebiete sei nicht erlaubt. Anders sei die Situation auf Parkplätzen. Auf manchen Parkplätzen gebe es zwar ein Nachtparkverbot, aber auf allen anderen dürfe man sich nachts "ausruhen". Laut Geißler gibt es aber einen Unterschied zwischen "Übernachten" und "sich häuslich Einrichten". Wer ein Vorzelt aufbaut und seine Liege ausbreitet, könne das schlecht damit rechtfertigen, sich nur für die Fahrt ausruhen zu wollen. Wer beim Wildcampen erwischt wird, den erwartet ein Bußgeld - teilweise in dreistelliger Höhe.
Tägliche Polizeistreifen kontrollieren an Hotspots
"Die Polizei kontrolliert regelmäßig an touristischen Hotspots", so Geißler. Tägliche Streifen seien dort unterwegs. Das wird auch an Pfingsten so sein. Vermehrte Kontrollen seien aber nicht geplant. Gebe es allerdings Hinweise von der Bevölkerung, gehe die Polizei denen nach. Zudem arbeite die Polizei eng mit den Kommunen und Landratsämtern zusammen.