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Kind (5) bei Schwimmkurs ertrunken: Polizei ermittelt gegen Aufsicht und Notärztin

Tragischer Unfall in Biberach

Kind (5) bei Schwimmkurs ertrunken: Polizei ermittelt gegen Aufsicht und Notärztin

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    Ein Fünfjähriger ist bei einem Schwimmkurs in Biberach gestorben. (Symbolbild)
    Ein Fünfjähriger ist bei einem Schwimmkurs in Biberach gestorben. (Symbolbild) Foto: PublicDomainPictures von Pixabay

    Mitte Dezember 2021 starb ein fünfjähriger Junge bei einem Schwimmkurs im Hallenbad in Biberach. Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen eine Aufsichtsperson und eine Notärztin.

    Junge stirbt trotz Rettungsmaßnahmen

    Eine Aufsichtsperson fand das Kind bewusstlos in einem 15x10 Meter großen Lehrschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 0,60 bis 1,35 Meter. Trotz der Rettungsmaßnahmen der Aufsichtspersonen und der später hinzukommenden Rettungskräfte überlebte der Fünfjährige nicht. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist der Junge höchstwahrscheinlich an Ertrinken gestorben. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung gab es laut Polizei nicht. Auch auf eine innere Erkrankung des Jungen gab es keine Anzeichen.

    Ermittlungsverfahren gegen Aufsichtsperson und Notärztin

    Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen eine damals 24-Jährige eingeleitet, die als eine von zwei Aufsichtspersonen für die Kindergruppe des Schwimmkurses verantwortlich war. In einem Ermittlungsverfahren soll nun geprüft werden, ob die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrlässig verursacht hat. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung hat die Staatsanwaltschaft gegen eine 51-jährige Notärztin eingeleitet. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass sie bei der Reanimation des Fünfjährigen den Tubus zunächst fehlerhaft angebracht hatte. Nun muss geklärt werden, ob der Junge bei einem richtigen Anlegen des Tubus hätte gerettet werden können. Die Ermittlungen dauern noch an.

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