Bei einer möglichen Triage in Krankenhäusern dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht sieht den 3. Grundsatzartikel durch die Triage-Regelung gefährdet der besagt, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden sollten. Das Gericht ruft nun die Regierung auf Behinderte rechtlich besser zu schützen.
Leitfaden für den Ernstfall
Das Karlsruher Gericht hat die Regierung aufgefordert unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen, sollte es in denKrankenhäusern zur Triagekommen. Dabei handelt es sich um eine Notfallmaßnahme im Krankenhaus. Wenn nicht mehr genügend Ressourcen, wie beispielsweise Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen, sollen die Patienten anhand ihrer Verfassung eingestuft werden. Diejenigen mit den höchsten Überlebenschancen werden dann in der Regel bevorzugt. Dazu hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zu Beginn der Pandemie einen Leitfaden veröffentlicht. Allerdings wurde von der Regierung versäumt, diesen Leitfaden gesetzlich zu flankieren, wie der BR berichtet.
Lauterbach begrüßt Urteil
Laut n-tv hatten daraufhin mehrere Menschen mit Behinderung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie fürchten im Ernstfall wegen ihres Handicaps bei der Behandlung benachteiligt zu werden. Mit dem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte das Urteil.
Triage muss verhindert werden
Die Bundesregierung arbeitet nun an einem Gesetzesentwurf, um behinderte Menschen im Ernstfall besser zu schützen. Damit dieser nicht Eintritt muss unbedingt eine Triage-Situation mit Impfungen und Regelungen verhindert werden, so Lauterbach in dem oben stehenden Tweet.