In Bayern dürfen ab morgen (Mittwoch) Bars und Kneipen ihre Gäste wieder im Innenraum bewirten. Nachdem das Verwaltungsgericht am Freitag das Verbot gekippt hatte, hat jetzt die Bayerische Staatsregierung auch offiziell beschlossen, dass reine Schankwirtschaften wieder aufmachen dürfen, genau wie bisher schon die Speise-Gastronomie. Allerdings muss eine Schankwirtschaft über Tische und Stühle verfügen, reine Theken-Bars dürfen gemäß dem Beschluss noch nicht öffnen.
Folgende Regeln gelten dafür (Wortlaut: Beschluss der Staatsregierung):
Für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen gelten folgende besonderen Vorgaben: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig.
Das Bayerische Kabinett verzichtet darüber hinaus auf eine gesonderte Sperrstunde oder auch ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Das Verwaltungsgericht hatte solche Möglichkeiten zwar angedeutet, in die Kabinettsentscheidung sind sie nicht eingeflossen. Weiterhin gilt natürlich die FFP2-Maskenpflicht. Für das Personal in der Gastronomie gilt die Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt.