Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften, z.B. Bars und Kneipen, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter haben damit dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben.
Fränkische Gastwirtin sah ihre Berufsfreiheit verletzt
Laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofesdürfen die Innenräume reiner Schankwirtschaften bisher nicht geöffnet werden, während dies bei Speisewirtschaften unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich ist. Die fränkische Antragstellerin hatte damit ihre Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt gesehen und hat deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung beantragt. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 25. Senat hat dem Antrag jetzt stattgeben.
Die Urteilsbegründung:
Zwar hätten zu Beginn der Pandemie für den Bereich der Innengastronomie zwischen Speise- und Schankwirtschaften "rechtlich erhebliche Unterschiede im typischen Betriebsablauf bestanden", so die Pressemitteilung. In der Zwischenzeit habe sich das Geschehen, insbesondere der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein, in zahlreichen Speisewirtschaften an das Geschehen in Schankwirtschaften so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Zur Bekämpfung der vom Betrieb der Innenräume reiner Schankwirtschaften ausgehenden Infektionsgefahren kämen gegenüber der ausnahmslosen Schließung mildere Mittel in Betracht, wie etwa Hygienekonzepte, ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber zuletzt ein tendenziell auf Lockerungen abzielendes Schutzkonzept verfolgt habe. Zudem dauere die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer.
Bayerische Staatsregierung uneinig in der Bewertung
Medienberichten zufolge hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits neue Regeln angekündigt. Sein Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat sich demnach dagegen positiv gegenüber dem Urteil geäußert.