Eine vierköpfige Gruppe Jugendlicher hielt sich am Montagabend kurz vor Mitternacht auf einem Sportplatz in Blaichach auf, als ein unbekannter Teenager dazustieß und mit den Jugendlichen ins Gespräch kam.
Teenager zieht in Blaichach Pistole aus Hosenbund und richtet sie auf 17-Jährigen
Doch plötzlich zückte der Jugendliche eine täuschend echt aussehende Pistole aus dem Hosenbund, lud sie durch und richtete sie auf einen 17-Jährigen. Die vier Freunde suchten daraufhin das Weite und verständigten die Polizei.
Pistole und Maschinenpistole: 16-Jähriger besitzt täuschend echt aussehende Softair-Waffen
Die Teenager konnten den 16-Jährigen laut Polizei so gut beschreiben, dass ein Tatverdächtiger schnell ermittelt war. Die Polizei durchsuchte das Elternhaus des Jungen und stieß neben der Pistole auch auf eine Maschinenpistole. Bei beiden handelte es sich um sogenannte Softair-Waffen. Sie machten laut Polizei aber einen täuschend echten Eindruck. Den 16-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Bedrohung und eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.
Unechte Waffen lösen immer wieder Polizeieinsätze aus
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen in der Öffentlichkeit mit täuschen echt aussehenden Waffen unterwegs sind und damit für große Aufregung sorgen. So kassierte Mitte April eine 16-Jährige eine Anzeige, weil sie mit solch einer Waffe durch Buchloe spazierte und dabei an einer Polizeistreife vorbeikam. Ganz ähnlich erging es im Oktober 2022 einem 47-jährigen Mann, der mit einem Plastikgewehr durch die Kemptener Innenstadt spazierte. Weil die Waffe täuschend echt aussah, gingen zahlreiche Anrufe bei der Polizei ein, die anschließend verstärkt nach dem Mann suchte.
Einen Großeinsatz der Polizei löste im Mai auch der stadtbekannte Superheld der Stadt Kempten aus. Der Mann, der seit Jahren in das Kostüm von Batman schlüpft, war zum Podcast-Interview bei RSA Radio eingeladen. Ein Passant erkannte den Fledermaus-Helden aber wohl nicht und meldete der Polizei einen Mann mit Tarnanzug und Waffe nahe Leubas. Weil Batmans "Waffe" aber eindeutig als Spielzeug zu erkennen war, musste er den Polizeieinsatz nicht bezahlen.