Ein 31-jähriger Mann wurde Mitte Mai Opfer einer brutalen Säureattacke. Ein Vermummter klingelte in einem Mehrfamilienhaus in Rosenheim (Oberbayern) an der Wohnungstür des Mannes. Als dieser öffnete, schüttete ihm der Unbekannte ein flüssiges Säuregemisch ins Gesicht.
Mann wird nach Säureangriff in Rosenheim bleibende Schäden davontragen
Der 31-Jährige wurde bei dem Angriff vor allem im Bereich der Augen so schwer verletzt, dass er in eine Spezialklinik gebracht werden musste. Auch zwei Wochen nach dem Angriff ist der Gesundheitszustand des 31-Jährigen noch ernst, so die Polizei. Er wird noch mehrmals operiert werden müssen und bleibende Schäden an den Augen und am Körper davontragen, heißt es von Seiten der Beamten.
Polizei nimmt 40-jährigen Mann im Landkreis Traunstein fest
Der maskierte Angreifer konnte nach der Attacke fliehen. Seitdem ermittelte die Kripo Rosenheim mit Hochdruck an dem Fall, so die Polizei. Nachdem die Ermittler unter anderem Anwohner und Zeugen befragt und kriminaltechnische Spuren ausgewertet hatten, nahmen sie am Mittwoch einen 40-jährigen Tatverdächtigen fest. Der Mann ließ sich demnach widerstandslos in seiner Wohnung im Landkreis Traunstein festnehmen.
Tatverdächtiger sitzt wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft
Wegen versuchten Mordes brachten ihn die Kriminalbeamten auf Antrag der Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsrichter. Der Richter folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl. Die Polizisten brachten den 40-Jährigen daraufhin ins Gefängnis, wo er nun in Untersuchungshaft sitzt.
Säureattacke in Rosenheim - Ermittler gehen derzeit von Beziehungstat aus
Nach ihren derzeitigen Erkenntnissen deutet für Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei vieles auf eine Beziehungstat hin. Allerdings sind die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen der Tat noch nicht abgeschlossen.
Mord und versuchter Mord: Diese Strafen drohen
Mord wird in Deutschland mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Das ist im Paragraph 211 im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Wird ein Mensch aus folgenden Motiven heraus oder mit folgenden Merkmalen getötet, spricht man von Mord:
- aus Mordlust
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
- aus Habgier
- aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch
- grausam
- mit gemeingefährlichen Mitteln
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
Misslingt der Mord und das Opfer überlebt, können Täter aber trotzdem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.