Seit Beginn des Teil-Lockdowns in Deutschland am 02. November kontrollieren die Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West die Einhaltung der Maßnahmen, beispielsweise die Kontaktbeschränungen und die Maskenpflicht. Mittlerweile hat die Polizei 423 Verstöße festgestellt, davon wurden 285 geahndet.
43 Bußgeldverfahren wegen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum
162 Personen haben gegen die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum verstoßen. Wegen Verstößen gegen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum wurden 43 Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei Kontrollen der Masken-Tragepflicht an öffentlichen Plätzen hat die Polizei 115 Personen ohne Maske erwischt. Im öffentlichen Personennahverkehr waren es 55 Verstöße. Auch bei Versammlungen kam es zu Verstößen: Hier sind es insgesamt vier Bußgeldanzeigen, weil sich Teilnehmer nicht an die Regeln im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hielten.
Bürger halten sich meist an die Regeln
Bei derersten Zwischenbilanz kurz nach Inkrafttreten des "Lockdowns-Light"hatte die Polizei bereits 150 Verstöße festgestellt. Insgesamt beurteilt die Polizei die Lage dahingehend , dass "die Regelungen hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen und der Maskentragepflicht den Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist und diese Regelungen auch von den allermeisten eingehalten werden", so der Polizeibericht.
Anzeige bei fehlender Einsicht oder Wiederholungsfällen
Die Polizei greift nach eigenen Angaben nicht immer sofort zum Mittel der Anzeige. Wenn es möglich ist und sich die kontrollierten Personen einsichtig zeigen, bleibe es in vielen Fällen bei einer mündlichen Verwarnung. Erst wenn sich keine Einsicht zeigt oder es sich um "Wiederholungstäter" handelt, verhängt die Polizei in der Regel ein Verwarnungsgeld oder fertigt eine Anzeige.