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Mordfall Hanna W. (23) aus Aschau im Chiemgau: Tatverdächtiger in U-Haft!

Tot aus dem Fluss geborgen

Mordfall Hanna W. (23) aus Aschau im Chiemgau: Tatverdächtiger in U-Haft!

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    Nach dem Tod einer jungen Frau suchten Polizeitaucher in der Ortschaft das Flussbett der Prien nach Spuren ab. Die Polizei hat jetzt einen Tatverdächtigen verhaftet.
    Nach dem Tod einer jungen Frau suchten Polizeitaucher in der Ortschaft das Flussbett der Prien nach Spuren ab. Die Polizei hat jetzt einen Tatverdächtigen verhaftet. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

    Nach dem Mord an Hanna W. (23) aus Aschau im Chiemgau Anfang Oktober hat die Soko "Club" der Kriminalpolizei Rosenheim einen Tatverdächtigen verhaftet. Der Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.

    Eindeutig ein Tötungsdelikt

    Am 3. Oktober 2022 wurde Hanna W. (23) Opfer eines Gewaltverbrechens. Im Gemeindebereich von Prien am Chiemsee war sie aus dem Fluss geborgen und noch am Abend desselben Tages im Rechtsmedizinischen Institut in München obduziert worden. Die Rechtsmediziner hatten bei ihren Untersuchungen eindeutige Spuren äußerer Gewalteinwirkung festgestellt, die auf ein Tötungsdelikt schließen lassen.

    Junger Mann in U-Haft

    In den vergangenen Tagen ergaben sich laut einer Pressemitteilung der Polizei Oberbayern Süd konkrete Verdachtsmomente gegen einen Heranwachsenden aus dem südlichen Landkreis Rosenheim. Am Freitag haben die Beamten den Tatverdächtigen verhaftet und seine Wohnung durchsucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit noch im Laufe des Freitagabends dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Richter ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Ablauf der Tat wird noch ermittelt

    Für die Staatsanwaltschaft und die Soko "Club" der Kriminalpolizei sind die Ermittlungen jedoch nicht abgeschlossen. Der Ablauf der Tatnacht ist noch nicht vollständig rekonstruiert. "Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung", so die Polizei.

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