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Augsburg-Kriegshaber: Paar hat öffentlich Sex im Park zwischen Spielplatz und Kindergarten vor den Augen von Kindern

Geschlechtsverkehr zwischen Kindergarten und Spielplatz

Paar hat Sex neben Spielplatz, auf dem Kinder gerade spielen!

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    In einem Augsburger Park direkt neben einem Spielplatz hatte ein Paar am Freitagabend Sex. Spielende Kinder bekamen alles mit. (Symbolfoto)
    In einem Augsburger Park direkt neben einem Spielplatz hatte ein Paar am Freitagabend Sex. Spielende Kinder bekamen alles mit. (Symbolfoto) Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

    Paar hat in Augsburger Park zwischen Kindergarten und Spielplatz Sex

    Im Reesepark in Augsburger Stadtteil Kriegshaber hat sich ein Paar in aller Öffentlichkeit am Freitagabend vergnügt, berichtet die Polizei. Und das nicht an irgendeinem abgeschiedenen Plätzchen. Nein, der 44-Jährige und seine 33-jährige Freundin hatten gegen 20:30 Uhr auf einer Wiese zwischen einem Kindergarten und einem Spielplatz Sex.

    Das beobachtete laut Polizei eine Passantin. Zu diesem Zeitpunkt waren auch noch Familien mit Kindern auf dem Spielplatz, heißt es im Polizeibericht. Von dort aus sollen auch zwei bislang unbekannte Kinder das Paar beim Geschlechtsverkehr beobachtet haben. 

    Beim Sex in Augsburger Park erwischt - Mann zeigt sich uneinsichtig

    Polizisten kontrollierten daraufhin den 44-Jährigen und die 33-Jährige. Doch anstatt peinlich berührt zu sein, zeigte sich der 44-Jährige laut Polizei völlig uneinsichtig und unkooperativ. Die Beamten nahmen ihn daraufhin in Gewahrsam. 

    Polizei ermittelt wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und sucht nach Zeugen

    Die Polizei ermittelt nun gegen den 44-Jährigen und die 33-Jährige unter anderem wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Polizei sucht deshalb die zwei bislang unbekannten Kinder, die das Paar beim Sex beobachtet haben, und weitere Zeugen. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg 6 unter der Telefonnummer 0821/323-2610 entgegen.

    Straftat Erregung öffentlichen Ärgernisses

    Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nach Paragraph 183a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat in Deutschland. Darunter versteht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen, die in der Öffentlichkeit passieren und die dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Wer sich dadurch strafbar macht, der muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. 

    Im Mai ist es in Kempten zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Damals wurde ein Paar beim Sex am Illerdamm erwischt. Die beiden hatten sich mitten auf einem Sportplatz vergnügt. 

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