Die Gemeinde Waltenhofen sorgt sich laut Allgäuer Zeitung (AZ) um das Haftungsrisiko für Unfälle an Badeinseln und -stegen. Im vergangenen Sommer hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil eine Gemeinde für den Unfall eines Kindes zur Verantwortung gezogen. Jetzt gehe es in der Oberallgäuer Gemeinde darum, wie Verwaltungsmitarbeiter, Bürgermeister und Gemeinderat vor einer persönlicher Haftung geschützt und die Badeeinrichtungen am Niedersonthofener See erhalten werden können. Bisher war man in Waltenhofen davon ausgegangen, nicht von den rechtlichen Folgen des Urteils betroffen zu sein, so die AZ weiter. Doch die bisherige Einschätzung, nur Seen mit abgesperrtem Bereich und Eintritt seien betroffen, habe sich inzwischen geändert. Nur wenn ein ausreichendes Sicherkeitskonzept für die Anlagen vorliege, sei eine Gemeinde nicht haftbar. Hauptamtsleiter Thomas Natter möchte nun in Erfahrung bringen, wie so ein Sicherheitskonzept aussehen muss. Im vergangenen Jahr haben viele Kommunen oder private Betreiber aufgrund des BGH-Urteils ihre Badeinseln abgebaut, um nicht persönlich haftbar gemacht werden zu können.
Gemeinden im Füssener Land nehmen wegen Urteil ihre Badeplätze genau unter die Lupe
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