Oje, peinlich, hoffentlich hat’s keiner gesehen. Das dachte sich früher laut Roßhauptens Bürgermeister Thomas Pihusch so mancher, wenn er vom Fahrrad fiel oder auf der Skipiste stürzte. Heute dagegen werde schnell prozessiert und dem Wegebauer oder Pistenbetreiber die Schuld zugeschoben. „Eigenverantwortung gibt es in unserer Gesellschaft immer weniger“, sagt Pihusch auf Nachfrage der AZ und macht damit seinem Ärger über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Luft, dass jetzt seine Wirkung zeigt und vielen den Spaß am sommerlichen Baden vergällt. 2017 nämlich beschlossen die Richter am BGH die sogenannte Beweislastumkehr bei Badeunfällen. Bei einem Zwischenfall muss nun nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Betreiber eines Bades – in vielen Fällen eine Stadt oder Gemeinde – schuld hat. Die Kommune muss stattdessen beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat. Betroffen sind davon in erster Linie sogenannte Naturbäder, die über Einrichtungen wie Flöße, Rutschen oder Sprungtürme verfügen und für die Eintritt verlangt wird. In der Folge des Urteils machten nun auch, wie berichtet, einige Gemeinden in Bayern ihre Sprungtürme, Rutschen und Flöße dicht. Auch Füssen gehört dazu. Dort lag ein Floß im Weißensee. Von diesem war zwar laut Marcus Eckart von der Stadtverwaltung nicht klar, wem es überhaupt gehört und wer es dort aufgestellt hat. Da See und Ufer aber der Stadt gehören, wurde es vorsorglich rausgenommen. Die Gemeinde Roßhaupten lässt ihr Holzfloß an der Badestelle am Forggensee vorerst im Wasser. „Das ist ein Grenzgang“, sagt Pihusch. „Wenn man ganz sicher gehen wollte, müsste man es abbauen. Aber das haben wir nicht vor.“
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