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Welche Versicherung haftet bei Unwetterschäden und wie verhält man sich richtig

Sturm, Starkregen und Hagel

Welche Versicherung haftet bei Unwetterschäden und wie verhält man sich richtig

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    Mitte Juli sorgten schwere Unwetter im Allgäu für einige Schäden. Die Verbraucherzentrale rät, was im Schadensfall zu tun ist und welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. (Archivbild)
    Mitte Juli sorgten schwere Unwetter im Allgäu für einige Schäden. Die Verbraucherzentrale rät, was im Schadensfall zu tun ist und welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. (Archivbild) Foto: Benjamin Liss, Davor Knappmeyer, Lisa Willert, Andrea Liss, Franz Liss, Tobias Beck

    Unwetter, wie vergangene Woche in Sigmaringen, können große Schäden an Häusern und Autos anrichten. Betroffene müssen sich dann neben den Aufräumarbeiten auch mit Versicherungen rumschlagen. Doch welche Versicherung haftet bei welchen Schäden? Und wie verhält man sich im Schadensfall richtig? Hier das wichtigste im Überblick. 

    Schäden am Haus

    • Schäden am Haus, beispielsweise am Dach oder den Fenstern, können ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein. Sturmschäden allerdings werden nur übernommen, wenn die Windstärke mindestens 8 beträgt, was einer Geschwindigkeit ab 62 km/h entspricht.
    • Wird der Hausrat beschädigt, kommt in der Regel die Hausratsversicherung dafür auf. Unter Hausrat versteht man alles, was sich im Haus befindet, nicht fest damit verbunden ist und herausgetragen werden könnte.

    Schäden am Auto

    • Wird ein Auto durch Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf. 
    • Auch wenn ein Baum auf das Auto stürzt haftet die Teilkasko. Ein anderer Fall liegt vor, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzt und der Autofahrer dagegen kracht. Dann haftet die Vollkaskoversicherung. Ist der Baum allerdings bereits vor dem Sturm nachweislich morsch gewesen und hat ein Auto beschädigt, dann haftet der Baumbesitzer, beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung. 
    • Ist das Auto durch herunterfallende Dachziegel beschädigt worden, haftet auch die Teilkasko, allerdings nur mit einer hohen Selbstbeteiligung. 

    Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hat dazu aucheine detaillierte Übersichtveröffentlicht.

    Naturereignisse und die Elementarschadenversicherung

    Bestimmte Schäden, die durch Naturereignisse verursacht wurden, werden nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Bei Beschädigungen durch beispielsweise Hochwasser oder Starkregen tritt die sogenannte Elementarschadenversicherung ein, so die Verbraucherzentrale Bayern. "Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind", rät Sascha Straub.

    Hagelschäden am Auto

    Wie auch bei den anderen Schäden, müssen Hagelschäden schnellstmöglich der Versicherung gemeldet und die Beschädigungen dokumentiert werden. Außerdem besteht eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter dazu verpflichtet ist, den Schaden gering zu halten. So muss etwa eine eingeschlagene Scheibe abgedeckt werden, um weitere Schäden durch beispielsweise eintretenden Regen zu verhindern. Verstößt man gegen diese Pflicht, kann die Versicherung Leistungen kürzen. Ein früherer Hagelschaden muss außerdem beim Verkauf eines Wagens angegeben werden. Andernfalls könnte der Käufer gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Für Autofahrer hat die DEKRA außerdem Tipps,wie man sich als Fahrer bei Unwettern am besten verhalten sollteund welche Orte man meiden sollte.

    Das richtige Verhalten nach Unwetterschäden

    Die Verbraucherzentrale hat für den Schadensfall folgende Verhaltenstipps: 

    • Betroffene müssen die entstandenen Schäden sofort der Versicherung melden. Sie sind auch dazu verpflichtet, nichts zu unternehmen, was die Schadensfeststellung erschweren könnte. 
    • Der Schaden sollte soweit wie möglich gelindert werden. Das bedeutet Gefahrquellen beseitigen oder soweit absichern, dass kein weiterer Schaden entstehen kann. So kann beispielsweise ein beschädigtes Dach abgedeckt oder ein vollgelaufener Keller ausgeschöpft werden. Kaputte Gegenstände sollten allerdings erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden. 
    • Sie sollten den Versicherer anrufen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. So kann der Versicherer beispielsweise sagen, ob er einen Handwerker schickt oder sie selbst einen anheuern sollten. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. 
    • Alle Schäden mit der Kamera so detailliert wie möglich dokumentieren, dabei sollte der Schaden so belassen werden wie er ist, also keine beschädigten Sachen wegwerfen. 
    • Vorsicht bei sogenannten "Regulierern". Die werden meist von der Versicherung geschickt und vertreten deren Interessen. 
    • Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Abmachungen mit Handwerkern so genau wie möglich getroffen werden. Am besten sollten alle Termine und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Sie sollten auch mehrere Kostenvoranschläge einholen. Das Vorgehen muss jedoch mit dem Versicherer unbedingt abgesprochen werden. 
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