Vier Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren hatten im vergangenen August eine damals 15-jährige Oberallgäuerin auf einer Gartenparty in Augsburg vergewaltigt. Jetzt mussten sich die vier Beschuldigten vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
Angeklagte gestehen Vergewaltigung
Alle vier haben die Tat vollumfänglich gestanden. Drei von ihnen wurden zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Letzterer bekam eine mildere Strafe, weil er laut dem Amtsgericht bereits frühzeitig im Verfahren ein Geständnis abgelegt und Angaben zur Tat gemacht hatte. Das Gericht hat bei dem Urteil berücksichtig, dass sich die Angeklagten geständig zeigten, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und im Vorfeld der Verhandlung bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt hatten. Alle Angeklagten hatten der Jugendlichen bereits ein Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe bezahlt und eine Vereinbarung mit der Geschädigten geschlossen. In dieser hatten sie sich verpflichtet, sämtliche Kosten, die sich als Folge der Tat darstellen (zum Beispiel Therapiekosten und Schmerzensgeld), zu übernehmen.
Opfer muss nicht vor Gericht aussagen
Weil die Angeklagten die Tat gestanden haben, musste die Jugendliche nicht vor Gericht aussagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil diesem eine Verständigung vorausging.