Landwirte müssen im Rahmen des sogenannten „Greening“ mindestens fünf Prozent ihrer Ackerflächen der Natur als „Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)“ zur Verfügung stellen. In der Regel heißt dies, der Aufwuchs auf diesen Flächen darf nicht für Futterzwecke genutzt werden. Angesichts der aktuellen Notsituation wegen der anhaltenden Trockenheit gibt es heuer eine Sonderregelung, wonach die Nutzung der Zwischenfrüchte von Vorrangflächen möglich ist. Im Unterallgäu gab es bislang diesbezüglich aber nur wenige Anfragen, teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Mindelheim auf Anfrage mit. Im Grünland fehlen den Bauern wegen der langen, andauernden Hitze und Trockenheit heuer ein bis eineinhalb Schnitte. Akute Probleme bei der Futterversorgung wie in Norddeutschland und Franken sieht Josef Peis im Unterallgäu jedoch bisher noch nicht. Aufgrund der letztjährigen, sehr guten Futterjahre sei auch eine notbedingte Reduzierung der Viehbestände noch nicht zu erwarten. Wie der Landwirtschaftsrat vom AELF Mindelheim auf Anfrage mitteilt, „müsste deshalb bei den meisten Betrieben noch ausreichend Futter in den Silos vorhanden sein“.
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