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Stieftochter (10) sexuell missbraucht: Stiefvater (47) muss 7 Jahre ins Gefängnis

Haftstrafe im Memminger Missbrauchs-Prozess

Stieftochter (10) sexuell missbraucht: Stiefvater (47) muss 7 Jahre ins Gefängnis

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    Prozess (Symbolbild).
    Prozess (Symbolbild). Foto: Ralf Lienert

    Weil er seine damals 10-jährige Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht hat, ist ein 47-jähriger Mann am Donnerstag in Memmingen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Darüber hinaus zahlt der Mann 17.500 Euro Schadenersatz an das Mädchen.

    Insgesamt rund 16 Monate Missbrauch an der 10-Jährigen Stieftochter

    Das Landgericht Memmingen befand den Mann in insgesamt acht Fällen für schuldig, davon drei Fälle wegen sexuellen Missbrauchs und fünf Fälle wegen schweren sexueller Missbrauchs. Über ein Jahr lang hat der Täter demnach das ihm anvertraute Mädchen zu sexuellen Handlungen genötigt, darunter gegenseitiger Oralverkehr. 

    Täter voll geständig

    Der Mann hat das Urteil ohne sichtbare Reaktion entgegengenommen. Er war bereits im Vorfeld vollumfänglich geständig und hat dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart. 

    Schadenersatz freiwillig erhöht

    Das Gericht hatte ursprünglich 15.000 Euro Schadenersatz vorgesehen. Der Angeklagte hat am Ende freiwillig auf 17.500 Euro aufgestockt. Dazu trägt er die Kosten des Verfahrens.

    Oral-Verkehr mit Stieftochter (10): Mann muss für mindestens sieben Jahre ins Gefängnis

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