Die Lindauer Imker sind froh, dass der Feuerbrand die heimischen Obstbäume heuer weitgehend verschont hat. Müssen sie doch dann nicht befürchten, dass ihr Honig mit dem Antibiotikum Streptomycin belastet wird. Im vergangenen Jahr hat es da Probleme gegeben. Der grüne Landtagsabgeordnete Adi Sprinkart wirft deshalb dem Landwirtschaftsministerium "ein eigenwilliges Verständnis von Verbraucherschutz" vor.
Imker, deren Bienenvölker im Umkreis einer Obstanlage stehen, sollen ihren Honig testen lassen, bevor der Honig in den Verkauf geht. Von jedem Standort schicken die Imker deshalb ein Glas Honig in ein Labor nach St. Gallen/Schweiz. Die Kosten von 250 Euro pro Untersuchung übernimmt der Freistaat. So war es auch bei einem Imker vom bayerischen Bodensee: Von seinen drei Gläsern enthielt eines laut Testergebnis mehr als 0,02 Milligramm Streptomycin pro Kilogramm Honig.
So gilt normalerweise, dass der Honig nicht in den Verkauf geht. Damit der Imker keinen Schaden erleidet, kauft der Freistaat den Honig für neun Euro das Kilo auf. Das haben Freistaat, Obstbauern und Imker vor Jahren vereinbart, da die Obstbauern im Kampf gegen den Feuerbrand kein anderes Mittel haben als Streptomycin.
Aber in diesem Fall war es anders: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat den betroffenen Honig weitere fünfmal getestet. Ergebnis: Jedes Mal kamen Werte heraus, die zwischen 0,023 und 0,035 Milligramm Streptomycin pro Kilo Honig lagen. Eigentlich ein klarer Fall, sollte man meinen.
In diesem Fall muss der Imker seinen Honig dennoch verkaufen, obwohl er von der Streptomycin-Belastung weiß. Ein Sprecher des Landwirtschaftsminiteriums bestätigt, dass die Behörden einen "analytischen Streubereich" berechnen. Das bedeutet, dass jede Untersuchung eine Fehlerquote von einem Drittel enthält - das Ergebnis kann also ein Drittel niedriger oder ein Drittel höher ausfallen.
Das Ministerium stellt sich nun auf den Standpunkt, dass rein rechnerisch alle Ergebnisse unter dem Grenzwert liegen, wenn man ein Drittel runterrechnet. Dass man möglicherweise ein Drittel draufrechnen muss, interessiert die Beamten dagegen nicht.
Sprinkart hält diese Vorgehensweise, die es nur in Bayern gebe, für absurd. Der Freistaat lasse die Imker im Stich und trete den Verbraucherschutz mit Füßen. Seiner Meinung nach gibt es auch keine finanziellen Gründe, denn für die knapp 100 Kilo müsste der Freistaat nur 900 Euro zahlen. Allein die sechs Untersuchungen dürften teurer gewesen sein.
"Das Landwirtschaftsministerium weiß genau, dass der Honig unverkäuflich ist", so Sprinkart. Dennoch lasse es den Imker aus Sturheit im Stich. Sprinkart schimpft: "Nachdem der Imker über die Belastung seines Honigs informiert worden ist, könnte er ihn nur verkaufen, wenn er die Belastung verschweigt, was er erfreulicherweise nicht macht."