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Siebeneinhalb Jahre Haft für Geiselnehmer (29) nach Ausbruch aus BKH Günzburg

Komplize weiterhin auf der Flucht

Siebeneinhalb Jahre Haft für Geiselnehmer (29) nach Ausbruch aus BKH Günzburg

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    Flucht aus Bezirkskrankenhaus in Günzburg. Siebeneinhalb Jahre Haft (Symbolbild).
    Flucht aus Bezirkskrankenhaus in Günzburg. Siebeneinhalb Jahre Haft (Symbolbild). Foto: Ralf Lienert

    Am 23. September 2019 sind zwei Männer mit Hilfe einer Geisel aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Günzburg geflohen. Am Montag, den 16. November wurde nun das Urteil gegen einen der beiden Männer am Landgericht Memmingen verkündet: Siebeneinhalb Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

    Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus in Günzburg im Jahr 2019

    Dem 29-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem momentan noch flüchtigen Komplizen Ende September 2019 bei seiner Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus eine Geisel genommen zu haben. Durch eine Schleuse, durch die das Essen in das Zimmer gelangt, konnten die Männern aus ihrem Zimmer entkommen. Daraufhin haben sie eine Mitarbeiterin mit einem scharfen, vermutlich selbst angefertigten Gegenstand bedroht und als Geisel genommen. Der Pförtner öffnete den zwei Flüchtigen die Sicherheitsschleuse, da er Angst um Leib und Leben der Geisel hatte. Die Geisel wurde nur leicht am Hals verletzt. Der Pförtner blieb unverletzt. Beide leiden jedoch auch heute noch an psychischen Folgen. Die Männer waren für einige Monate auf der Flucht. In der ZDF-Fernsehsendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ hatte es einen Fahndungsaufruf gegeben. ImJanuar 2020 konnte einer der beiden Männer in Spanien gefasst werden, von dem anderen fehlt weiterhin jede Spur.

    Die Geisel

    Die damalige Pflegerin stand mehrere Monate nach ihrer Geiselnahme in Briefkontakt mit dem Angeklagten. Vor Gericht sagte die Frau unter Tränen aus, dass ihr der Briefwechsel mit dem Angeklagten geholfen hätte, die Tat zu vergessen und dem Täter zu verzeihen. Er habe sich bei ihr entschuldigt. Auch während der Geiselnahme habe er sich bereits vor der Tat entschuldigt für das, was dann passieren werde. Die Frau befinde sich aktuell in Behandlung und leide noch immer psychisch unter dem Vorfall.

    Der Staatsanwalt - 10 Jahre

    Der Angeklagte habe eine Persönlichkeitsstörung. Der 29-Jährige hat viele Vorstrafen, seine erste Haft war bereits im Jahr 2009. Der Staatsanwalt halte den Angeklagten für "gemeingefährlich" und hält aufgrund der vorliegenden Tatbestände eine Haft von zehn Jahren in Sicherungsverwahrung für angemessen. 

    Der Verteidiger - 11 Monate

    Der Verteidiger des 29-Jährigen sieht eine Freiheitsstrafe von elf Monaten für angemessen. Es handele sich laut dem Verteidiger nicht um eine Geiselnahme da diese nur sehr kurz war, sonder eher um eine Nötigung zum Vergehen und Körperverletzung niederer Art. 

    Das Urteil - 7 Jahre und 6 Monate

    Das Gericht sieht bei der Tat alle Voraussetzungen für eine Geiselnahme als gegeben. Das Urteil lautet somit: sieben Jahre und sechs Monate mit Sicherungsverwahrung. 

    Fahndungsaufruf nach Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Günzburg im September: 3.000 Euro Belohnung

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