Der Kirchenasyl-Vorgang in Immenstadt war eine strafbare Handlung. Daran ließ Richterin Brigitte Gramatte-Dresse bei der Urteilsbegründung keinen Zweifel. Allerdings ließ sie aus christlich-humanitären Gründen Milde walten und stellte das Verfahren gegen den Immenstädter Pfarrer Ulrich Gampert wegen Geringfügigkeit ein, gegen die Auflage von einer Zahlung von 3.000 Euro an das Haus International in Kempten. Es handle sich dabei nicht um ein Grundsatzurteil, so die Richterin. Stattdessen müsse jeder Fall einzeln betrachtet werden. Gampert, evangelischer Pfarrer in Immenstadt, zeigte sich erleichtert. Andererseits wäre ihm ein Urteil lieber gewesen, das klargestellt hätte, dass Kirchenasyl eben keine strafbare Handlung darstellt. Auch das Verfahren gegen den Flüchtling, den Pfarrer Gampert beherbergt hatte, wurde gegen die Auflage von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Vor der Verhandlung war es zu Unmut vor dem Gerichtsgebäude gekommen. Etwa zwanzig Menschen standen vor dem Amtsgericht in Sonthofen und wollten den Prozess um Pfarrer Ulrich Gampert live erleben. Der Gerichtssaal war allerdings bereits voll besetzt, eine Übertragung gab es nicht.
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