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Pflege-Volksbegehren in Bayern gestoppt: Experte der Hochschule Kempten fordert jetzt „Nägel mit Köpfen zu machen“

Pflege-Notstand

Pflege-Volksbegehren in Bayern gestoppt: Experte der Hochschule Kempten fordert jetzt „Nägel mit Köpfen zu machen“

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    Pflege: In Bayern herrscht Norstand.
    Pflege: In Bayern herrscht Norstand. Foto: Oliver Berg

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Pflege-Volksbegehren in Bayern gestoppt. Grund: Bayern ist nicht zuständig, sondern der Bund. Dabei herrscht bekanntermaßen auch in Bayern bereits jetzt der sogenannte "Pflegenotstand". Prof. Dr. Philipp Prestel, Experte für Gesundheits- und Pflegemanagement von der Fakultät Soziales und Gesundheit an der Hochschule Kempten beantwortet die drängendsten Fragen. Haben Sie damit gerechnet, dass das Volksbegehren für unzulässig erklärt wird? Prestel: Ja, das war absehbar. Die Zuständigkeit in dieser Frage liegt erkennbar beim Bund und nicht etwa bei den Ländern. Wäre solch eine Initiative bundesweit notwendig? Prestel: Ich gehe nicht davon aus, dass sich der Pflegenotstand mittels Volksbegehren beheben lässt. Initiativen der Pflegeberufe sowie der kranken und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen und Betreuer und aller, die den hohen Handlungsdruck sehen, können aber selbstverständlich hilfreich sein, um die Brisanz und dieses Themas bei den Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestags zu unterstreichen. Das Bayerische Volksbegehren war zudem einseitig auf die Kliniken ausgerichtet. Die Situation in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist aber keineswegs besser, diese sollten daher mit in den Fokus künftiger Initiativen genommen werden. Welche Gesetze müssten sich Ihrer Meinung nach ändern bzw. neu beschlossen werden? Prestel: Es gibt mehrere Gesetze in jüngerer Zeit, die mit „heißer Nadel gestrickt wurden“, bei deren Umsetzung es allerdings hapert. So sind von den 13.000 zusätzlichen Stellen, die Bundesminister Spahn im letzten Jahr für die stationären Pflegeeinrichtungen versprochen hat, noch keine 5% genehmigt worden. Die Vorschriften zur Personalmindestbesetzung in einzelnen Abteilungen von Krankenhäusern führt dazu, dass in anderen Abteilungen Pflegepersonal abgezogen wird und sich dort die Arbeitsbedingungen verschlechtern. An manchen Standorten werden auch Betten abgebaut, um die Vorschriften erfüllen zu können. Die bevorstehende Umstellung der Pflegeausbildung auf ein einheitliches System („Generalistik“) wirft auf der Ebene der Praxis eine Fülle von Problemen auf, die der Gesetzgeber nicht bedacht und nach wie vor nicht gelöst hat. Ich appelliere daher, Gesetze und Verordnungen umsetzungsfähig zu gestalten und die Umsetzung intensiv und professionell zu begleiten. Wie kann man ansonsten ohne Volksbegehren dem Pflegenotstand entgegenwirken? Prestel: Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen sich weiter verbessern. Es gibt zwar da und dort bereits „Leuchttürme“, aber in der Breite sehe ich noch viel Luft nach oben. Pflegende leisten einen für unsere Gesellschaft sehr wichtigen, einen unverzichtbaren Dienst. Wir dürfen nicht länger mehr oder weniger tatenlos zusehen, dass sie nach wenigen Jahren ihren Beruf wegen dauerhafter Überlastung „an den Nagel hängen“. Um diesen Teufelskreis zu beenden, braucht es mehr Personal, eine gut durchdachte Organisation und Entlastungsmöglichkeiten. Hier sind Bund, Länder, Bezirke, Landkreise und Städte gefordert, endlich „Nägel mit Köpfen zu machen“, damit die Träger der Kliniken und Einrichtungen ihren Aufgaben wieder nachkommen können. Wie stehen Sie dazu, dass manche Politiker (z.B. der Oberallgäuer Landrat Klotz) anregen, das fachliche Niveau der Pflegekräfte herunterzuschrauben (also auch weniger qualifizierte Kräfte einzusetzen)? Prestel: Ich halte das für keine gute Idee und sehe zugleich die Hilflosigkeit, die solchen Vorschlägen zugrunde liegt. Mehr als eine Notlösung für Notfälle kann das aber nicht sein. Viele Gesundheits- und Pflegewissenschaftler sowie annähernd alle Pflegeberufsverbände lehnen eine Niveauabsenkung aus guten Gründen ab. Die Arbeitsbelastung für die verbleibenden Pflegefachkräfte würde dadurch noch weiter ansteigen, die Risiken für die Patienten ebenfalls. Mehrere Studien aus europäischen Nachbarländern und den USA bestätigen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflegefachkräften und den Komplikationen sowie der Sterblichkeit von Patienten gibt: Sinkt die Fachkraftquote steigt das Komplikations- und Mortalitätsrisiko für die Patienten. Das soll keineswegs eine Abwertung der Assistenzberufe in der Pflege sein, denn diese sind für eine fachlich gut organisierte und wirtschaftlich vernünftige Pflege und Betreuung der Patienten ebenfalls sehr wichtig. Die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess muss aber bei vollumfänglich bei ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften liegen. Deshalb ist die bislang in Deutschland geltende 50 %-Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen eine fachliche Mindestanforderung.

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