Das geplante Pflege-Volksbegehren in Bayern ist gestoppt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Initiative am Dienstag für unzulässig erklärt. Mehr als 102.000 Menschen hatten für das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand“ unterschrieben. In Bayerns Krankenhäusern fehlt es nach Angaben des Initiatoren des Volksbegehrens an etwa 12.000 Stellen. Überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen, zu wenig Zeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten sind die Folgen. Auch in Allgäuer Krankenhäusern und Pflegeheimen führt der Personalmangel zu Herausforderungen. In einem Kemptener Pflegeheim konnten Dienstpläne zuletzt nur noch wochenweise erstellt werden. Wegen der Personalknappheit kann nicht weiter geplant werden. Ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen forderte deshalb unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. Die Versorgung der Patienten solle damit verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Laut des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht gegeben. Für dieses Politikfeld sei der Bund zuständig und das Land Bayern dürfe keine "konkurrierende Gesetzgebung" betreiben, heißt es bei der Süddeutschen Zeitung. Der Verfassungsgerichtshof hat die Initiative am Dienstag schließlich als unzulässig verworfen - so wie zuvor auch das Innenministerium.
Ablehnung