Der Ostertaltobel bei Gunzesried gehört entgegen anderer Aussagen im Gemeinderat Blaichach zum Landschaftsschutzgebiet Hörnergruppe. Das bestätigt das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung. Nur etwa 500 Meter des Bachs vor der Einmündung in die Gunzesrieder Ach zählen laut Sprecherin Brigitte Klöpf nicht zum Schutzgebiet. Der fürs Canyoning spannende Teil dürfte damit fast oder gar komplett unter Schutz stehen. Die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Hörnergruppe“ aus dem Jahr 1992 regelt vieles. Sie untersagt etwa das Radeln auf unbefestigten Wegen unter zwei Metern Breite. Und sie verbietet allgemein, Biotope gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu schädigen. Das Canyoning kommt in der Verordnung nicht vor – wohl, weil der Sport vor über einem Vierteljahrhundert kein großes Thema war. Die Verordnung müsste geändert werden, um den Andrang im Tobel zu begrenzen.
Mehr über die Verordnung und die Probleme im Tobel erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 05.07.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper